Frage an Brigitte Zypries von Christian D. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich habe die Information, dass die Mutter die Einwilligung geben muss, wenn der Vater (der Ehemann ist automatisch der Vater) einen Vaterschaftstest verlangt.
Falls dies der Falls ist, kann die Mutter dem Mann immer die Möglichkeit nehmen, Sicherheit über seine Vaterschaft zu gewinnen.
Es kann auch dem Kind gegenüber nicht zulässig sein, ihm den wahren Vater zu verheimlichen.
Wann wird diese Ungerechtigkeit geändert?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Christian Decker
Sehr geehrter Herr Decker,
am 1. April 2008 ist das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" in Kraft getreten. Seitdem haben Vater, Mutter und Kind einen Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und damit einen Anpruch auf Klärung der Vaterschaft. Wird die Einwilligung nicht erteilt, hat sie das Familiengericht auf Antrag zu ersetzen. Das Verfahren wird lediglich dann ausgesetzt, wenn das Wohl des Kindes durch die Klärung der Abstammungsverhältnisse erheblich und in unzumutbarer Weise beeinträchtigt würde - also vor allem dann, wenn es dem Kind wegen der besonderen psychischen Belastungen nicht zumutbar ist , die wahren Abstammungsverhältnisse zu erfahren. Das ist aber, wohlgemerkt, eine Entscheidung des Gerichts und nicht der Mutter.
Daneben besteht für Vater, Mutter und Kind zur Klärung der Verwandschaftsverhältnisse wie bisher die Möglichkeit, die Vaterschaft gerichtlich anzufechten. Anders als das Klärungsverfahren ist die Vaterschaftsanfechtung aber auf eine Beendigung der Vater-Kind-Beziehung und der damit verbundenen Rechte und Pflichten gerichtet.
Sie sehen also: es ist heute keineswegs so, dass die Mutter dem Vater die Möglichkeit nehmen kann, Sicherheit über seine Vaterschaft zu gewinnen. Mit dem neuen Gesetz haben wir vielmehr ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen, das auch dem Mann dazu verhilft, leichter Klarheit zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries