Frage an Brigitte Zypries von Reinhard Z. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Justizministerin Zypries,
ist es im Rechtsstaat Deutschland mittlerweile gängige Praxis, dass bei Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem SPIEGEL-Artikel "Gefährlicher Kuhhandel" ( http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,265492,00.html ) aus der unveröffentlichten Bayr. BSE-Risikoanalyse nicht ermittelt werden darf?
Jüngstes Beispiel hierfür wäre eine Strafanzeige wegen Korruption gegen Landrat Dr. Denzler (Az.: 105 AR 377/08), vom 20.05.2008, welche seitens der Staatsanwaltschaft Bamberg, eigenständig, in ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen § 74 TierSchG "abgeändert" wurde und weil es den §74 im deutschen Tierschutzgesetz gar nicht gibt, mit Schreiben vom 30.06.2008 durch den Staatsanwalt Derp eingestellt wurde.
Glauben Sie, dass solche Aktivitäten seitens der Justiz dem Rechtsstaat dienlich sind, vor allem unter Berücksichtigung der jüngsten Aussage Ihrer Bundestagskollegin Dr. Bunge, wonach bis zum Jahr 2040 mit schätzungsweise bis zu 600 vCJK-Toten zu rechnen ist http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_martina_bunge-650-6591--f76460.html#frage76460 ?
Vorausgesetzt, alle BSE-Schutzmechanismen greifen.
Doch das tun sie ja bei weitem nicht!
MfG
R. Zwanziger
Sehr geehrter Herr Zwanziger,
ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich mich als Bundesministerin der Justiz nicht zu (laufenden) Verfahren äußern kann, gleiches gilt für die Bewertung der Vorgehensweise von Strafverfolgungsbehörden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries