Frage an Brigitte Zypries von Andreas K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
vor wenigen Monaten hat Ihr Ministerkollege Herr Peer Steinbrück entschieden, die sogenannte Liechtenstein-CD durch den BND ankaufen zu lassen, und dieses angeblich nach Prüfung der rechtlichen Situation..
Wer den entsprechenden Paragraphen des StGB (s. nachstehend) jedoch liest, kann nur zu dem Schluss kommen, dass der Tatbestand der Hehlerei erfüllt ist.
§ 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da zudem noch Geld aus der Staatskasse verwendet wurde, ist eigentlich auch der Tatbestand der Untreue erfüllt.
Warum wird hier die zuständige Staatsanwaltschaft nicht tätig? Eine Argumentation, dass hier mit Hilfe einer Straftat andere Straftaten aufgedeckt werden konnten oder die Staatskasse gefüllt wurde, ist ja wohl nicht einmal entfernt vorstellbar.
Wie erklären Sie die vermeintliche Rechtmäßigkeit dieser Aktion?
Mit freundlichem Gruß
Andreas Klenke
Sehr geehrter Herr Klenke,
zuständig für die juristischen Belange, die den BND betreffen, ist das Bundeskanzleramt. Bitte wenden Sie sich dorthin.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries