Frage an Brigitte Zypries von Heinz S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich schreibe Ihnen, weil ich sehr enttäuscht bin, weil die Richter offenbar die Unterhaltsreform ignorieren, weiter urteilen wie bislang und damit meiner Ansicht nach gegen das Recht agieren. Auch die Gleichbehandlung zwischen ehelichen und nichtehelichen Eltern ist noch in keiner Weise in der Rechssperechnung berücksichtigt. Während ich im direkten Bekanntenkreis eine nichtverheirattet Mutter kenne, die trotz einem 4 jährigen Kind eine Vollerwerbstätigkeit nachgehen muss (und das Kind in Fremdbetreuung gibt), weigert sich meine Ex-Frau weiter beharrlich eine Ausweitung Ihrer Tätigkeit in Erwägung zu ziehen, bei inzwischen 12,5 und fast 14 jährigem Kindern. Das jüngere Kind ist dabei in einer Ganztagesschule. Von der Rechssprechnung bekommt sie Rückenwind, ein entsprechender Beschluss vom Amtsgericht Neustadt am Rübenberg ist mir heute zugegangen. Zitat: "Das Gericht beurteilt aber auch an Hand der neuen Gesetzeslage den zugrundeliegenden Sachverhalt so, dass die Antragsgegnerin in Anbetracht des Alters der Kinder nicht verpflichtet ist, mehr als halbschichtig (19,25 Wochenstunden) zu arbeiten. *** wird erst im Dezember 2008 13 Jahre alt, *** wird im August 2008 14 Jahre alt." . Sie können sich vorstellen, wie frustierend es ist, insbesondere, wenn man ahnt, dass diese Rechssprechung absolut nicht im Sinne des Gesetzgebers ist.
Unabhängig von meinem Einzellfall, planen Sie hier gesetzgeberische Nachbesserungen, um zu verhindern, dass Richter Ihre Großzügigkeit mit "fremden" Geld weiter derart praktizieren und ein wenig mehr Gerechtigkeit Einzug hält.
Mfg
Heinz Suelmann
Sehr geehrter Herr Suelmann,
bitte haben Sie Verständnis, dass es mir als Justizministerin verwehrt ist, einzelne Entscheidungen oder Beschlüsse von Gerichten zu bewerten. Ich möchte Sie aber gerne auf meine Antwort vom 24. Juni 2008 an Herrn Rudolph verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries