Frage an Brigitte Zypries von Klaus K. bezüglich Familie
Guten Tag Frau Zypris,
mich interessiert dringend, warum in den Verwahrungszellen der Polizei keine VideoAUFZEICHNUNGEN gefertigt werden. Ich bin selbst Opfer von unangemessener brutaler Gewalt durch Polizeibeamte in einer solchen Zelle gewesen. Es mag dahingestellt bleiben, ob es richtig war, dass ich überhaupt dorthin verbracht wurde. Die Polizei entscheidet das nach eigenem Ermessen. Ist man (nicht einmal erheblich) alkoholisiert und ein wenig agressiv (verbal, kann das schon genügen). Ich habe unabhängig von meinem persönlichen Erlebnis mehrere Reportagen im TV gesehen, in denen hierüber berichtet wurde. Extremer Fall: In einer Verwahrungszelle in Sachsen ist ein dunkelhäutiger Mann, der an Händen und Füßen fixiert war, verbrannt. Der Brandmelder hatte Alarm gegeben und wurde einfach ausgeschaltet. Die genaue Ursache für den Brand (der Inhaftierte war nicht nur fixiert, sondern lag auch auf einer nicht entflammbaren Matte) konnte nicht ermittelt werden. Laut den erwähnten TV-Reportagen gibt es eine beträchtliche Anzahl von Fällen hinsichtlich unangemessener Gewalt durch die Polizei in diesen Zellen. Das hat in einem Beitrag auch ein Polizeisprecher eingeräumt.--Ich selbst hatte versucht, mich gegen diese Behandlung zu wehren. Die Sache landete sogar bei der Staatsanwaltschaft des AG Köln. Ergebnis: die Staatsanwaltschaft: "Es kann dahingestellt bleiben, ob es zulässig ist, ob VideoAUFZEICHNUNGEN (die Zellen werden zwar per Video überwacht, aber es werden keine AUFZEICHNUNGEN gefertigt) zulässig sind oder nicht. Fakt ist, dass es kein Bildmaterial als Beweismittel gibt, und die Beschuldigten (Polizeibeamten) bestreiten die Vorwürfe. Sie können aber beim Oberlandesgericht Köln klagen. Dafür brauchen Sie einen Anwalt und müssen Ihre Klage mit Beweisen begründen". Fazit: Nichts zu machen. Meine Frage: Finden Sie das so richtig - ich bin sicher, dass Sie schon von dieser Problematik gehört haben - und kann man wirklich nichts dagegen?
Sehr geehrter Herr Kreutz,
sollten Sie Opfer von Gewalt durch die Polizei geworden sein, bedaure ich das zutiefst. Lassen Sie mich zunächst sagen, dass Ihre Einschätzung, dass "nichts zu machen" sei, nicht unbedingt zutrifft. Auch vor dem Oberlandesgericht können Sie klagen und, sollten Sie einen Anwalt nicht bezahlen können, einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe stellen.
Die Frage nach Videoaufzeichnungen zu beantworten, ist schwierig. Es spricht einiges für und auch einiges gegen eine solche Überwachung. Die Kompetenz für eine solche polizeiliche Maßnahme liegt bei den Bundesländern. Ich möchte Ihnen deshalb empfehlen, sich mit Ihrer Frage an den zuständigen Innenminister von Nordrhein-Westfalen zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries