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Frage von Andreas R. •

Frage an Brigitte Zypries von Andreas R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

meiner Meinung nach, wird das neue Unterhaltsrecht von den Gerichten nicht ordnungsgemäß umgesetzt.
Dazu auch folgendes Zitat des "ISUV":
"Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert die Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte. Dort wird, was der Gesetzgeber ausdrücklich nicht wollte, ein neues, sogenanntes Altersphasenmodell als Leitlinie für die Familiengerichte propagiert. Damit ist gemeint, dass dem betreuenden Elternteil nur phasenweise eine Ausdehnung der Erwerbstätigkeit entsprechend dem Alter des Kindes zugemutet wird. In der Praxis sieht das so aus, dass der betreuende Elternteil erst dann Vollzeit arbeiten muss, wenn das Kind 15 Jahre alt ist. Unbestritten ist, dass dem betreuenden Elternteil nach der Geburt des Kindes ein dreijähriger Basisunterhalt zusteht."

Im Gesetz wird eine Beurteilung des Einzelfalls verlangt, die aber praktisch wieder durch die OLG´s ignoriert und wissentlich umgangen wird.
Was werden Sie unternehmen, um diese Rechtsbeugung zu unterbinden?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Rudolph

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rudolph,

das neue Unterhaltsrecht lässt den Gerichten im Interesse einer größeren Einzelfallgerechtigkeit viel Spielraum. Das Gesetz sagt gerade nicht, dass der Unterhalt für den Elternteil, der ein Kind betreut, in jedem Fall gekürzt werden muss, wenn das Kind größer wird. Auch beim Betreuungsunterhalt ist zunächst nur vorgegeben, dass dieser mindestens drei Jahre zu zahlen ist. Insbesondere wenn keine verlässliche Kinderbetreuung besteht, kann er auch deutlich länger gezahlt werden.

Ich beobachte die Anwendung des neuen Unterhaltsrechts durch die Gerichte sehr genau. Wir werden nach einer gewissen Zeit zu beurteilen haben, ob die Anwendung durch die Gerichte der Intention des Gesetzgebers entspricht.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries