Frage an Brigitte Zypries von Anja G. bezüglich Familie
Von meinem Freund die Noch-Ehefrau wird evtl. erwerbsunfähig geschrieben. Sie hat die letzten Jahre nicht gearbeitet (hat die Kinder betreut) Warum muss er dann bis er in Rente geht an sie Unterhalt zahlen? Warum hat er nicht auch das Recht irgendwann einmal von vorne anfangen zu dürfen? Bei allen anderen "Straftaten" hat man als Täter auch immer die Möglichkeit, nach abgesessener Strafe, einen Neuanfang zu starten. Plant die Bundesregierung in diesem Hinblick etwas?
Und meine zweite Frage:
Warum lässt man zu, dass mit einem Zugewinnverfahren die Scheidung verzögert wird? Und der Mann nichts machen kann, obwohl er schon vor 3 Jahren die Scheidung eingereicht hat?
Meine letzte Frage:
Warum profitiert der Unterhaltsberechtigte von den Fahrtkosten der Steuer (45km ein Arbeitsweg), wenn nur 15km vom Gericht anerkannt wurden. Die Kosten vom 16-45km hatte der Unterhaltsschuldner ja komplett selber zu tragen. Und das Finanzamt erkennt ja nur ab dem 21km an.
Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich bereits im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Giel,
nach dem neuen Unterhaltsrecht, das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, müssen geschiedene Ehegatten in verstärktem Maße für sich selbst sorgen. Dementsprechend wurden auch die Möglichkeiten erweitert, nacheheliche Unterhaltsansprüche auf eine bestimmte Zeitdauer zu beschränken. Es ist also keineswegs mehr so, dass Ehegattenunterhalt stets bis zum Lebensende oder Renteneintritt gezahlt werden muss. Wie lange ein Ehegatte im konkreten Fall Unterhalt beanspruchen kann, hängt vor allem von der ehelichen Rollenverteilung und den sich hieraus ergebenden Nachteilen auf seine Erwerbsmöglichkeiten ab. Ausführliche Informationen zur Unterhaltsrechtsreform stehen auf unserer Homepage unter www.bmj.de/Unterhaltsrecht zur Verfügung.
Was das Thema das Fahrtkosten angelangt, in Folgendes anzumerken: Bei der Unterhaltsberechnung wird auf das sogenannte „bereinigte Nettoeinkommen“ des Unterhaltspflichtigen abgestellt. Dieses ergibt sich nach Abzug bestimmter Posten vom Gesamteinkommen. Hierzu gehören auch berufsbedingte Aufwendungen wie etwa Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Damit gewährleistet das Unterhaltsrecht, dass dem Unterhaltspflichtigen die Mittel verbleiben, die er zur Bestreitung berufsbedingter Fahrtkosten benötigt.
Ihre zweite Frage zielt auf den sogenannten „Scheidungsverbund“ ab, das heißt, dass mit einer Scheidung zugleich die wichtigsten Scheidungsfolgen geregelt werden sollen. Hintergrund des Scheidungsverbunds ist, den scheidungswilligen Ehegatten deutlich zum machen, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen ihre Scheidung haben wird. Außerdem schützt der Verbund den sozial schwächeren Ehepartner: eine Ehe soll nicht im Grundsatz geschieden werden, ohne dass die Rechte der Partner angemessen geregelt sind. Allerdings können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eines Ehegatten einzelne Folgesachen von der Ehescheidung abgetrennt werden, so dass das Gericht über den Scheidungsantrag vorab entscheiden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries