Frage an Brigitte Zypries von Gabi U. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
lesen Sie bitte Folgendes:
"Betreff: Information zur Ordnungswidrigkeiten
Jeder sollte es Wissen, das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWIG rückwirkend aufgehoben wurde.
Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten
keine rechtliche Grundlage mehr.
Angela Merkel trug dafür Sorge, die OWIG rückwirkend aufzuheben.
Ohne Ordnungswidrikeitengesetz keine Ordnungswidrigkeit, somit braucht auch keiner eine Strafe für Ordnungswidrigkeiten bezahlen.
Das Ordnungswidrigkeitsgesetz (OwiG) ist mit Wirkung zum 25.11.2008 vom Bundestag aufgehoben.
Bitte teilen Sie mir mit, ob dies zutreffend ist.
Mit freundlichem Gruß
Gabi Ullmann
Sehr geehrte Frau Ullmann,
Ihre Auffassung trifft nicht zu. Zwar wurde in der Tat das überflüssig gewordene sogenannte „Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“ vom 24. Mai 1968 durch Gesetz vom 23. November 2007 aufgehoben – eine Maßnahme der Rechtsbereinigung, die dazu beiträgt, dass unsere Rechtsordnung verständlicher, übersichtlicher und zeitgemäßer wird.
Nicht aufgehoben wurde hingegen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Dieses ist vom Bestand des Einführungsgesetzes unabhängig und gilt daher fort. Es bleibt also wie es ist: Wer Ordnungswidrigkeiten begeht, der zahlt auch weiterhin seine Geldbußen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries