Frage an Brigitte Zypries von Ralf S. bezüglich Familie
Sorgerechtsentzug
Sehr geehrte Frau Zypries,
wie stehen Sie denn zu der Frage und dem Urteil des BGH vom 12.12.07, (Wenn Mutter streitet, bekommt sie das alleinige Sorgerecht) dass einer Mutter quasi "Tür und Tor" geöffnet wird, um an alleiniges Sorgrecht zu gelangen?Eine Sorgerechtserklärung, so wie wir sie im Jahre 2003 gemeinsam beim Jugendamt beurkundet haben, ist nach diesem Urteil eine Farce und nicht mal das Papier wert auf dem die Beurkundung steht.
Frau Zypries, ich gehöre zu der Kategorie fürsorglicher Väter und wollte Verantwortung für meine Tochter(5) übernehmen.Da bei Trennungen stets Emotionen und Missverständnisse auftreten, sollten diese nicht das Motiv sein um hinterher mit der Behauptung "ich kann aufeinmal mit dem Vater nicht mehr kommunizieren und kooperieren", an das alleinige Sorgrecht zu gelangen.
Dafür ist dieses Elternrecht zu stark und mithin ein Grundrecht, dass mit diesem Urteil unterminiert wird.
Die entsprechenden Anwälte tun hierzu ein übriges und ein Vater, der sich um sein Kind kümmern will, schaut ohnmächtig zu und muss sich zuguterletzt noch Diffamiereungen, Anschuldigungen, Gewaltschutzanträge, Strafanzeigen, gefallen lassen. Bravo Deutschland.Ich werde auf jeden Fall Ihr Partei nicht mehr wählen, da ich die Vermutung habe, dass Ihr Ministerium, aus welchen Gründen auch immer, in meinen Augen, nicht ausreichend dafür Sorge getragen hat, dass solche "Auswüchse", wie sie zuhauf im deutschen Familienrecht vorkommen,unterbunden werden.Ich kämpfe jetzt seit 1,5 Jahren um einen ordentlichen Umgang und dafür dass es bei der gemeinsamen Sorge bleibt. Bisher ist nicht viel passiert, ausser dass dem betreundem Elternteil(hier die Mutter),etliche Institutionen und koruppte Leute an der Seite stehen, die diesem Unrecht noch "Futter" liefern. ich habe mich meinerseits gegen diese Institutionen und vor allem gegen die Anwältin der Kindsmutter gewehrt, mit alldem was mir rechtlich zur Verfügung stand.
Warten wirs ab.
mfg
Skiba
Sehr geehrter Herr Skiba,
es ist gut und wichtig, dass Eltern Verantwortung für ihre Kinder übernehmen. Ein gemeinsames Sorgerecht können die Eltern natürlich auch nach einer Trennung fortführen. Das Familiengericht entscheidet bei Trennung und Scheidung der Eltern über das Sorgerecht nur dann, wenn ein Elternteil beantragt, ihm die elterliche Sorge allein zu übertragen. Dem Antrag wird entsprochen, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht. Dabei schließt nicht jede Spannung oder Streitigkeit zwischen getrennt lebenden Eltern das gemeinsame Sorgerecht aus. Die Gerichte – wie übrigens auch der BGH in der zitierten Entscheidung – stellen maßgeblich darauf ab, welche Auswirkungen die mangelnde Einigungsfähigkeit der Eltern in der Gesamtschau der Umstände auf die Entwicklung und das Wohl des Kindes haben wird.
In der Praxis bleibt es in 90 % aller Fälle nach einer Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht der Eltern, nur in 10 % der Fälle findet eine Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil statt.
Ich wünsche Ihnen, dass sich Ihre Probleme mit dem Sorgerecht zur Zufriedenheit aller lösen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries