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Brigitte Zypries
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Frage von Peter von E. •

Frage an Brigitte Zypries von Peter von E. bezüglich Recht

s. g. fr. zypries,

warum wehren sie sich so vehement im sinne der wirtschaft gegen ein verbraucherfreundliches vertragsrecht, daß erst durch beiderseitige unterzeichnung einer schriftlichen vereinbarung eine lediglich telefonisch getroffene vereinbarung rechtskraft erhält ?

warum wollen sie die wirtschaft von der beweisführung entlasten zulasten des (in der regel schwächeren) verbrauchers ??

mfg.,
Peter von Elm
möhnsen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr von Elm,

ich halte die von Ihnen favorisierte „schriftliche Bestätigungslösung“ für telefonische Vertragsschlüsse nur scheinbar für verbraucherfreundlich. Tatsächlich ist davon auszugehen, dass die Belästigung durch unerwünschte Telefonanrufe deutlich zunähme, weil unseriöse Unternehmer versuchen würden, den Verbraucher telefonisch zur Bestätigung zu drängen. Außerdem besteht die Gefahr, dass unseriöse Unternehmen dem Verbraucher nach dem Telefonat Vertragsbedingungen unterjubeln, die weder vereinbart noch vom Verbraucher gewünscht sind. Der Verbraucher ist bereits heute in vielen Fällen durch eine europarechtlich zwingend vorgeschriebene Widerrufsmöglichkeit geschützt.

Ich will den Schutz der Verbraucher durch gesetzliche Regelungen weiter ausbauen, ohne telefonische Vertragsschlüsse übermäßig zu erschweren. Deshalb soll das Widerrufsrecht des Verbrauchers auch auf die Fälle ausgedehnt werden, in denen es bisher nicht gilt. Außerdem sollen gegen Unternehmer, die den Verbraucher in unzulässiger Weise mit Werbeanrufen behelligen, Bußgelder verhängt werden können.

Was schließlich die Beweislast angeht, muss der Unternehmer, der aus einem angeblich telefonisch geschlossenen Vertrag Rechte herleiten will, den Vertragsschluss darlegen und beweisen. Daran soll sich nichts ändern. Stellt der Unternehmer in einem Rechtsstreit falsche Behauptungen auf, muss er sich dafür strafrechtlich verantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries