Frage an Brigitte Zypries von Dominik S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
am 5.5. wurden Sie von Herrn Grenzheuser auf §1626a BGB (Vetorecht von Müttern bzgl. des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts) angesprochen.
2003 urteilte das BVergG vorläufig zum §1626a mit der Auflage an den Gesetzgeber die Hintergründe der Verweigerung des gemeinsamen Sorgerechts durch Mütter zu untersuchen.
Bis heute - also FÜNF Jahre nach dem Auftrag durch das BVergG hat das Justizministerium KEINE weitere Ergebnis dies bzgl. vorgelegt.
Sie schrieben in der
Antwort an Herrn Grenzheuser am 5.5.08:
"Auch aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Justiz eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern durchgeführt. Da diese Befragung ein vielschichtiges Bild ergeben hat, gleichzeitig aber keine Untersuchung ist, die wissenschaftlichen Anforderungen entspricht, beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz, ergänzend dazu eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben."
Frau Zypries, wollen Sie allen ernstes den Bürger erklären, dass das Justizministerium 5 Jahre gebraucht hat, um nach dem Urteil des BVerG zum §1626a im Jahr 2003, nun zu der Erkenntnis zu kommen, dass es keine Erkenntnisse dazu hat und jetzt nach 5 (in Worten FÜNF) Jahren gedenkt eine Untersuchung in Auftrag zu geben ?
Und dann gleichzeitig darauf besteht die Ergebnisse der Befragung der Rechtanwälte und Jugendämter unter Verschulß zu halten ???
Ist Ihnen weiter bekannt. dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht im April diesen Jahres die Klage eines deutschen Vater gegen den §1626a angenommen hat ?
Werden Sie bzw. das Justizministerium die Ergebnisse der Befragung der Rechtsanwälte und Jugendämter zu den Verweigerungsgründen von Müttern gegen das gemeinsame Sorgerecht auch dem EGMR verheimlichen ?
Es scheint, dass im deutschen Familien-Un-Recht Verbesserungen stets des Druckes aus Straßburg benötigen.
Frau Zypries haben Sie nichts aus den zahlreichen Verurteilungen Deutschland wegen §8 der EMRK gelernt ?
Mit freundlichen Grüßen
D. Strauss
Sehr geehrter Herr Strauss,
auf den Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil vom 29. Januar 2003 bin ich bereits in meiner Antwort gegenüber Herrn Grenzheuser vom 5. Mai 2008 näher eingegangen. Sie finden dort auch die Gründe, warum eine rechtstatsächliche Untersuchung nicht unmittelbar nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Auftrag gegeben wurde.
Das von Ihnen angesprochene Verfahren ist mir bekannt, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bleibt abzuwarten.
Eine Zusammenfassung der vom Bundesministerium der Justiz durchgeführten Befragung von Rechtsanwälten und Jugendämtern kann beim Bundesministerium der Justiz angefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries