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Brigitte Zypries
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Frage von Norbert N. •

Frage an Brigitte Zypries von Norbert N. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

Angesichts der Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom wurden zum Teil auch nun einmal Personen, die bisher gewisse Sonderrechte und Immunität im Bezug auf Datenspeicherung besaßen, selbst zu Opfern.
Wie stehen Sie zu den Forderungen des Chaos Computer Clubs, der inzwischen wohl unbestreitbar als eine der höchst kompetenten Instanzen der Datensicherheit in Deutschland angesehen werden darf, bezüglich strengere Bestrafung von Datenverbrechen ?

Ich zitiere:
“Werden ohne Zustimmung des Betroffenen Kommunikations- und Bewegungsprofile erstellt, müssen die Verantwortlichen und Täter belangt werden können und das Opfer einen signifikanten Schadenersatz erhalten“
Dazu müssten Zugriffe auf heikle Daten aufgezeichnet und personelle Verantwortlichkeiten jeweils konkret nachvollziehbar gemacht werden. Die derzeitige Behandlung von Datenverbrechen als Kavaliersdelikt sei in keiner Weise den Folgen für den Einzelnen angemessen. Unternehmen und Behörden müsse man verpflichten, so wenige Daten wie möglich zu speichern und den Umgang strenger zu kontrollieren.
Zitat Ende.

Stimmen Sie mir zu, dass die meisten Politiker gerade in diesem Thema “merkbefreit“ sind und wenn man es einmal realistisch betrachtet, ihren PC doch fast nur dazu haben, überspitzt ausgedrückt, damit die Sekretärin ihnen die E-Mails ausdrucken kann ?

Wie kann man diesen Leuten, also den “Entscheidern“, die von der Materie, oft zwangsläufig aus Zeitmangel oder Überlastung, kein oder nur oberflächliches Wissen haben, klarmachen, wie schlimm Datenmissbrauch ( auch im Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchungen ) für die Betroffenen ist und deswegen die “richtigen“ Entscheidungen getroffen werden müssen ?
Nicht der Datensammler muss geschützt werden und weitreichende Kompetenzen haben, sondern der Mensch der “hinter“ den Daten steckt.
Dazu gehört auch das Recht, zu erfahren, was mit seinen Daten passiert und wer sie “einsehen“ darf.

Vielen Dank + beste Grüße
N.Neumann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Neumann,

das geltende Recht stellt durchaus geeignete Instrumentarien zum Schutz vor Datenmissbrauch zur Verfügung. Zum Beispiel schützt das Telekommunikationsgesetz das Fernmeldegeheimnis oder das Bundesdatenschutzgesetz personenbezogene Daten. Wer Daten trotzdem missbräuchlich verwendet, dem drohen empfindliche Konsequenzen.

Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann das eine strafrechtliche Ahndung mit einer Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe sein; daneben können der geschädigten Person aber auch zivilrechtliche Ansprüche auf Beseitigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und bei verschuldetem Datenmissbrauch Schadenersatzansprüche zustehen.

Davon zu unterscheiden sind die aktuellen Diskussionen zur Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchung. Die Einführung von Speicherungspflichten für Telekommunikationsverkehrsdaten beruht auf einer europäischen Richtlinie, zu deren Umsetzung Deutschland verpflichtet ist und orientiert sich übrigens sowohl was die zu speichernden Datenarten als auch was die Speicherungsdauer angeht an den Mindestvorgaben der Richtlinie. Zum Thema „Online-Durchsuchung“ habe ich immer deutlich gemacht, dass ich derartigen Ermittlungsmaßnahmen kritisch gegenüberstehe und sie allenfalls in sehr begrenzten Ausnahmefällen und unter strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes befürworte.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries