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Frage von Dirk W. •

Frage an Brigitte Zypries von Dirk W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Zypriss,

Ihnen ist sicher die sog. Internet-Abzocke bekannt.
Seiten mit nahezu wertlosen Inhalten, welche es woanders kostenlos gibt, werden ins Netz gestellt und der Preis lediglich in der Fussnote versteckt
Auf "unnütze Kleinigkeiten" wie Widerrufsbelehrung usw. wird i.d.R. auch verzichtet.
Falls Sie sich darunter nichts vorstellen können, sei exemplarisch die Seite iq-testen-online.com genannt. Sie sehen sicherlich die kaum zu überlesene Aussage "Gratis und Kostenloser Iq Test"? Dann beachten Sie die Fussnote der Seite und stellen fest, dass der "Gratis und Kostenlose Iq Test" IQ-Test irrwitzige 288Euro kosten soll.

Von einem anderen Dienst werden die Verbraucher unzulässiger Weise von automatisierten Anrufen belästigt. Dort verspricht eine Tonbandstimme, es hätte jemand eine Nachricht auf der Seite nachbarschaftspost.com hinterlassen.
Hier steht der Preis lediglich leicht übersehbar versteckt im Fliesstext. Die versprochene Nachricht liegt auch nicht vor, diese Täuschung wird offensichtlich nur gewählt, um den Verbraucher in einen unerwünschten Vertrag zu locken und sich dadran zu bereichern.

Zivilrechtlich sind diese Forderungen zwar natürlich nicht gerechtfertigt, was die Betreiber aber nicht davon abhält mit massiven(!) Drohungen(auch über Inkasso und fragwürdige Anwälte) die Zahlung dieser Forderungen nahezu zu erpressen.
Es wird mit Übeln von SCHUFA-Eintrag, über hohen Gerichtskosten, bis hin zu Strafverfahren gedroht.
Vermutlich lassen sich viele juristische Laien von derartigen Drohungen beeindrucken und zahlen.
Das UWG ist zu Stoppung dieser Machenschaften leider ungeeignet; nach einer Unterlassungsklage wird einfach eine neue Ltd gegründet und munter weitergemacht. Als Betrug werden diese betrugsähnlichen Machenschaften leider oft nicht gewertetet.

Was gedenken Sie (z.B. durch eine Gesetzesnovellierung) zu tun, um endlich diese Machenschaften zu unterbinden?

Danke im Voraus, viele Grüsse.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wessels,

Sie weisen selbst mit Recht darauf hin: in vielen Fällen „untergeschobener“ Verträge, die Sie beschreiben, kommt überhaupt keine wirksame Vereinbarung zustande. Das mag daran liegen, dass sich die Parteien gar nicht darüber geeinigt haben, was eigentlich Gegenstand des Vertrages sein soll; das mag aber auch darin begründet sein, dass bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseriöser Unternehmer so ungewöhnlich und überraschend sind, dass sie kein wirksamer Vertragsbestandteil werden.

Aber auch wenn ein wirksamer Vertrag zustande kommt, hat der Kunde unter bestimmten, im Gesetz genau geregelten Voraussetzungen die Möglichkeit, diesen Vertrag anzufechten. Greift die Anfechtung durch, ist der Vertrag und damit auch alle Ansprüche, die sich daraus herleiten, aus der Welt.

Ob bei täuschenden Angeboten im Internet oder den angesprochenen automatisierten Telefonanrufen ein Vertrag zustande kommt, dieser ggf. anfechtbar ist oder sogar ein strafrechtlich relevantes Verhalten (z. B. ein Betrug) vorliegt, ist immer eine Frage des Einzelfalls und kann pauschal nicht beantwortet werden.

Ich teile Ihre Auffassung, dass weitere Maßnahmen gegen Kostenfallen im Internet und unerlaubte Telefonwerbung erforderlich sind und setze ich mich auch dafür ein, unlautere Geschäftspraktiken wirtschaftlich möglichst unattraktiv zu machen. Ich will Verbraucher durch gesetzliche Regelungen gegen unseriöse Internetanbieter und unerlaubte Telefonwerbung besser Einhalt schützen, ohne telefonische Vertragsschlüsse generell übermäßig zu erschweren - zum Beispiel durch die Erweiterung des Widerrufsrechts. Außerdem sollen gegen Unternehmer, die den Verbraucher in unzulässiger Weise mit Werbeanrufen behelligen, Bußgelder verhängt werden können.

Ein entsprechender Gesetzentwurf wird in Kürze dem Kabinett vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries