Frage an Brigitte Zypries von Tim M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
der Richtervorbehalt bei Wohnungsdurchsuchungen ist zur Farce verkommen. Erst heute hat das Bundesverfassungsgericht erneut eine von einem Landgericht bestätigte Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei für verfassungswidrig erklärt.
Auf dem Papier ist die Genehmigung des Richters zwar noch unumgänglich, in der Praxis sieht das aber anders aus. In Bayern hat ein Richter pro Durchsuchungsbeschluss im Schnitt sage und schreibe zwei (!!) Minuten Zeit. In den anderen Bundesländern sieht dies nicht besser aus. Dies ist eine Gefahr für den bundesdeutschen Rechtsstaat!
Ein wichtiges Grundrecht wie die Unverletzlichkeit der Wohnung darf, auch wenn Kollege Schäuble die Säge schon angesetzt hat, nicht abgeschafft werden. Ein solcher Umgang mit Durchsuchungsbeschlüssen grenzt aber an eine faktische Abschaffung.
Werden Sie etwas unternehmen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Wäre es möglich, über Sanktionen gegen unfähige Richter nachzudenken?
Mit freundlichen Grüßen
Tim Mutscher
Sehr geehrter Herr Mutscher,
Ihre Kritik an der Arbeit der Richter und Strafverfolgungsbehörden teile ich nicht. Sicher ist für deren Arbeit eine gute Ausstattung unabdingbar. Diese fällt jedoch in die Zuständigkeit der Bundesländer, weshalb ich Sie bitte, sich mit Ihrem Anliegen an den für Sie zuständigen Landesjustizminister zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries