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Brigitte Zypries
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Frage von Roman B. •

Frage an Brigitte Zypries von Roman B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

auch ich möchte mich zuerst einmal bei Ihnen für die Möglichkeit der einfachen Kontaktaufnahme über diese Plattform bedanken. Auch die Anzahl der beantworteten Fragen verdient Respekt. Andere Kolleginnen und Kollegen sollten sich dies mal vor Augen führen.
Meine eigentliche Frage bezieht sich auch auf den Fall des zusammengetretenen Rentners in München vom Dezember 2007. Der mediale Aufschrei war ja groß und es kam zu mehr oder weniger drastischen oder sinnvollen Forderungen. Speziell aus der Politik, selbst von Frau Dr. Merkel kam die Aufforderung, in so einer Situation „Zivilcourage“ zu beweisen. Was ist darunter zu verstehen?
Man sollte sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein, wenn man eine ähnliche Situation beobachtet und helfend einschreitet. Zu einer Diskussion wird es wohl kaum kommen. Was geschieht, wenn eine Person (in diesem Fall speziell der Angreifer) verletzt wird? Bekomme ich dann als Dankeschön für das Zeigen von Zivilcourage ein Verfahren an den Hals oder kann ich mich dann auf gewisse Forderungen (siehe oben) berufen?

Mit freundlichen Grüßen

Roman Baumgaertner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baumgärtner,

vielen Dank für Ihren netten Worte - ein schneller und unkomplizierter Kontakt zu den Bürgern liegt mir besonders am Herzen und da bietet dieses Forum eine gute Möglichkeit.

Zu Ihrer Frage: Zivilcourage, Zusammenhalt und Hilfsbereitschaft, dass sind die Eckpfeiler jeder gut funktionierenden Gesellschaft, dazu, wie man sich in dem von Ihnen beschriebenen Szenario verhalten sollte, kann ich Ihnen keine allgemeingültige Anleitung geben, das ist immer situationsabhängig. Natürlich sollte und muss man Mitbürgern, die in eine solche Situation geraten, helfen, falls die von Ihnen beschriebene Eskalation eintritt und man sich bedroht fühlt, ist es wichtig, dass man für sich und andere Hilfe holt. Wir in Deutschland sind da mit unserem Notrufsystem gut aufgestellt. Die Polizei ist schnell vor Ort. Selbstverständlich muss ein Einschreiten und die Gefahrenabwehr in solchen Situationen immer angemessen sein. Dabei wird es auch vorkommen, dass diese Fälle polizeilich untersucht und vor Gericht rekonstruiert werden. Im Einzelfall obliegt es dann unseren Gerichten, Recht zu sprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries