Frage an Brigitte Zypries von Michael H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,
bitte gestatten Sie mir, an Ihre Antwort auf meine Frage vom 22.3.08 anzuknüpfen. Ich meine nämlich, dass meine Frage a) von besonderem demokratischen Interesse war und b) von Ihnen nicht zufriedenstellend beantwortet wurde.
Ich möchte meine Frage daher konkretisieren: Verletzt es nicht ein Stück der politischen KULTUR (sic!) in unserem Rechtsstaat, wenn Regierung und Parlament in einer mittlerweile kaum mehr überschaubaren Vielzahl von Fällen vom BVerfG "zurückgepfiffen" werden müssen?
Anders gefragt: Gehen wir von Ihrer (zutreffenden) Prämisse aus, das BVerfG habe manches Gesetz wie die TKG-Novelle zur Vorratsdatenspeicherung entgegen manch halbgarem Medienbericht nicht KASSIERT, sondern nur auf das verfassungsmäßig gerade noch erträgliche Maß (unter Vorbehalt einer endgültigen Entscheidung) GESTUTZT: Macht das die Sache wirklich BESSER (als Jurist sollte Ihnen der begriff des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion ein Begriff sein. Braucht vielleicht unser Verfassungsstaat ein ähnliches Verbot)? Geht nicht VERTRAUEN in unsere Volksvertreter verloren - und zwar massiv - wenn VOLKSPARTEIEN, die mit Juristen gut bestückt sind - Novellen zustimmen, von denen sie WISSEN (sic!!!), dass TEILE davon vor dem BVerfG keinen Bestand haben werden?
Bitte, Frau Ministerin, beantworten Sie mir diese Fragen.
Sehr geehrter Herr Hellmer,
Ihren Vorwurf, die Bundestagsabgeordneten würden Gesetze verabschieden, obwohl sie wüssten, dass diese verfassungswidrig seien, weise ich energisch zurück. Sie können den Abgeordneten des Bundestages nicht unterstellen, sie würden bewußt verfassungswidrige Gesetze beschließen. Gerade bei der Frage, wie einzelne Grundrechtsartikel auszulegen sind, gibt es in der Regel einen weiten Interpretationsspielraum.
Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort vom 07.05.2008 an Sie, der ich nichts hinzuzufügen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries