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Brigitte Zypries
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Frage von Michael F. •

Frage an Brigitte Zypries von Michael F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich möchte Sie fragen, ob Sie eine sinnvolle Erklärung dafür haben, warum Rechtsanwälte in Deutschland weitaus besser verdienen, als so manch Allgemein-Mediziner,
und dies, obwohl Ärzte eine wesentlich höhere Verantwortung tragen. In wie fern sehen Sie die Spitzenhonorare von Rechtsanwälten gerechtfertigt, während der Arzt von dringender Notwendigkeit und unverzichtbar ist?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Franzen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Franzen,

die Politik hat auf die Verdiensthöhe grundsätzlich keinen Einfluss, die Festlegung der Verdiensthöhe ist eine Sache der Privatautonomie. Maßstab ist - ob man das nun gut findet oder nicht - nicht immer die Qualifikation, die zu tragende Verantwortung oder die Schwierigkeit der Arbeit, sondern die jeweilige Verhandlungsposition von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Dies ist auch in den von Ihnen genannten Branchen im Prinzip so. So schließen sich Ärzte auf verschiedene Weisen zusammen, um gemeinsam einen Festlegung über ihre Vergütungshöhe zu treffen (zum Beispiel bei Kassenärzten durch eine Vereinbarung der kassenärztlichen Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen; bei Krankenhausärzten durch Tarifvertrag). Doch auch hier sind in Einzelfällen private Vereinbarungen über deutlich höhere Honorare durchaus üblich. Für Rechtsanwälte gibt es zwar das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das die Gebühren festlegt, aber auch hier ist eine Abweichung möglich. Auf diese Weise kommen dann die von Ihnen angesprochenen Spitzenhonorare zustande.

Lassen Sie mich aber noch auf eines hinweisen: Nur wenige Rechtsanwälte bekommen wirkliche Spitzenhonorare. Die allergroße Mehrheit bekommt eher durchschnittliche Löhne. Insofern ist ein Vergleich der wenigen Rechtsanwälte mit sehr hohen Honoraren und Ärzten mit durchschnittlichem Verdienst nicht zulässig. Vergleichen sollte man eher den durchschnittlichen Verdienst von Rechtsanwälten mit dem von Ärzten und außerdem die Spitzenverdienste unter Rechtsanwälten mit denen, die auch einige Privatärzte verlangen. Solche Vergleiche würden meiner Einschätzung nach zeigen, dass die beiden Berufe ähnlich bezahlt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries