Frage an Brigitte Zypries von Rainer S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Zypries,
in der Sendung Plusminus am 08.04.2008 in der ARD ging es um die Zahlungsverveigerung wegen Patientenverfügung. Folgendes war Passiert: Eine 86 jährige Frau stürzte in ihrer Wohnung und brach sich den Oberschenkel. Da sie nicht mehr aufstehen konnte,musste sie die ganze Nacht auf dem Boden verbringen. Erst am anderen Morgen wurde sie gefunden. Ihr Gesundheitszustand war so kritisch, das sie auf die Intensivstation kam. Am Folgetag wurde der Bruch operativ behandelt.
Der Gesundheitzustand verschlechterte sich so, dass eine künstliche Beatmung notwendig wurde. Die frau hatte aber in der Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt. Zwei tage später verstarb die Frau. Der Krankenhausarzt Bescheinigt, dass der Sturz eine lebenbedrohende Belastung für die Frau war.Die Unfallversicherung lehnte die Zahlung ab, weil die Verletzung nicht lebensbedrohlich war und nicht ursächlich für das Ableben veranwortlich gemacht werden kann. Zudem hätte die Patientin das Ableben selbst verursacht, weil sie eine Intensivbehandlung abgelehnt hat. Dies bedeutet, dasss die Versicherung wegen der Patientenverfügung nicht Zahlen will. Kann die Patientenverfügung nun so zum Pferdefuß für die Patienten werden ? Ist hier Vielleicht eine Lücke im Gesetz? Darf ich jetzt eigentlich meinen Mitmenschen noch raten eine Patientenverfügung für sich zu machen?
Sehen Sie da eine Handhabe gegen die Versicherungen?
Für Ihre Mühe recht herzlichen Dank
Rainer sanders
Sehr geehrter Herr Sanders,
bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich zu einer Fernsehsendung nicht im Einzelnen äußern möchte. Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt erscheint das Verhalten der Unfallversicherung nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Im Streitfall obliegt es jedoch dem zuständigen Gericht, zu prüfen und zu entscheiden, welche Folgen ein Unfall gehabt hat und ob Anspruch auf eine Versicherungsleistung besteht. Soweit das Gericht im Rahmen dieser Beurteilung prüfen muss, ob ein Versicherungsnehmer die eingetretenen Unfallfolgen durch eine mögliche, aber von ihm abgelehnte medizinische Behandlung hätte mindern können, dürfte es jedenfalls unerheblich sein, ob der Betreffende einen solchen Behandlungsverzicht aktuell erklärt oder vorab in einer Patientenverfügung niedergelegt hat. Das geschilderte Problem mit der Unfallversicherung ist deshalb nicht darauf zurückzuführen, dass die betreffende Patientin eine Patientenverfügung erstellt hatte. Wenn die Erben der Vestorbenen überlegen, ob sie gegen die Versicherung vorgehen, können sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries