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Frage von Marco Dr. M. •

Frage an Brigitte Zypries von Marco Dr. M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Zypries,

in der letzten Zeit wurden enorme Finanzspritzen für die IKB, die durch Fehlspekulationen eine enorme finanzielle Schieflage erlitten hat, durch den Bund und damit durch den Steuerzahler angedacht / getätigt. Hierzu habe ich folgende Fragen:

- Im Bundesfinanzministerium (Drucksachre Drucksache 16/3727) und im Bundeskanzleramt (Drucksache Drucksache 16/3727) arbeiten derzeit Mitarbeiter der KfW (einem der Aktionäre der IKB) in einer Referentetätigkeit mit. Sehen Sie hier die Gefahr einer Einflußnahme seitens der KfW und sollte diese Tätigkeit nicht baldestmöglich beendet werden um hier keine Verdachtsmomente entstehen zu lassen?

- Sollte die IKB in den nächsten Jahren wieder Gewinn machen oder die Aktie aufgrund der Intervention der Bundesregierung im Kurs wieder steigen, so profitieren davon nur die Aktionäre, nicht aber der Steuerzahler, der ja die Rettungsaktion der IKB mit Milliarden unterstützt hat. Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt?

- Besitzen Sie Aktien der IKB? Wissen Sie, ob andere Abgeordnete oder Mitglieder der Bundesrgeierung IKB Aktien besitzen? Wenn ja, käme die Rettungssaktion den betreffenden Personen direkt selbst zu gute. Sehen Sie da einen Interessenkonflikt? Sollten Ihrer Meinung nach auch Aktienbesitze in Politikern auf der Plattform abgeordnetenwatch offen gelegt werden, um sich als Bürger einen Überblick über mögliche Interessenkonflikte zu schaffen?

Mit freundlichen Grüßen

Marco Münchhof

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. Münchhof,

die Zusammenarbeit eines Bundesministeriums mit externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann in vielen Fällen sehr sinnvoll sein, gerade wenn es um die Bearbeitung komplexer Fachfragen geht. Insofern ist ein solcher Vorgang nicht generell abzulehnen. Es kommt auf die jeweiligen Umstände an. Die konkrete Frage kann ich nicht beantworten, da ich nicht weiß, welche Arbeiten die Mitarbeiter der KfW im Bundesfinanzministerium genau verrichten.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ihre Argumentation ist auf den ersten Blick korrekt. Allerdings muss man sich für die Beurteilung dieser Frage auch die Konsequenzen vergegenwärtigen, die entstanden wären, wenn die öffentliche Hand nicht eingeschritten wäre. Die Krise wäre dann auf andere Banken übergesprungen und hätte große Schäden für das Finanzsystem und gerade auch für die Finanzierung mittelständischer Unternehmen verursacht. Damit wäre es mittelfristig auch zu Steuerausfällen gekommen.

Zu Ihrer dritten Frage: Ich selbst besitze keine IKB-Aktien. Ob andere Abgeordnete oder Minister IKB-Aktien besitzen, weiß ich nicht. Eine Offenlegungspflicht halte ich aber für unverhältnismäßig. Eine solche Entscheidung zugunsten einer Bank wird nie von einer Person alleine getroffen. Dass aber alle Personen, die an der Entscheidung in irgendeiner Form durch Abstimmung im Bundeskabinett oder im Haushaltsausschuss mitgewirkt haben, ein privates Interesse an der Rettung der IKB hatten, halte ich für ausgeschlossen. Durch das Verfahren wird sichergestellt, dass niemand persönliche Individualinteressen durchsetzen kann und Entscheidungen nur getroffen werden, wenn dafür sachliche Gründe gegeben sind. So war es auch in diesem Fall (siehe Beantwortung Ihrer zweiten Frage).

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries