Frage an Brigitte Zypries von Christine W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
Können Sie mir bitte eine Liste der Indizien (Würdigung der Gesamtumstände) zusenden, die eine Bedarfsgemeinschaft widerlegen. Diese müssen ja irgendwo im Gesetz festgelegt sein.
Eine eidesstattliche Erklärung ist wie von Ihnen geschrieben ein möglicher Weg, die Bedarfsgemeinschaft zu widerlegen.
Mfg Christine Wagner
Denn sie schrieben einst als Antwort:
Nun noch ein paar Worte zum Thema "Bedarfgemeinschaft": Es ist nicht so, dass der Wille zu einer Bedarfsgemeinschaft "von Staats wegen vermutet" wird, wie Sie schreiben. Die Existenz einer Bedarfgemeinschaft wird vielmehr nach objektiven Gesichtspunkten beurteilt. Als Anhaltspunkt existiert ein gesetzlicher Katalog, der bestimmte Merkmale aufzählt, bei deren Vorliegen eine Bedarfsgemeinschaft vermutet wird. Eine bloße Wohn- oder Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft genügt dafür beispielsweise nicht. Ist einer der gesetzlichen Vermutungstatbestände erfüllt, trifft den Anspruchsteller die Beweislast, dass doch keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Dabei muss der Betroffene substantiiert darlegen, warum trotz der Erfüllung eines gesetzlichen Vermutungstatbestandes doch keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Eine eidesstattliche Versicherung ist hier ein möglicher Weg. Es kommt aber immer auf eine Würdigung der Gesamtumstände des Falles an. Ob das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft im Einzelfall widerlegt ist oder nicht, müssen im Zweifel die Gerichte entscheiden.
Sehr geehrte Frau Wagner,
zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich Sie auf meine Antwort auf Ihre erste Frage zum gleichen Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Birgitte Zypries