Frage an Brigitte Zypries von Brigitte M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries,
von den Richtern wird bei Sorgercht immer erwähnt, zum Wohl des Kindes, oder Kindeswohl.
Können Sie mir dies genau definieren.
Denn außer den Richtern, die diesen Begriff verwenden, kann es kein Mensch auf der Welt. oder es definiert jeder anders.
´Warum darf dieser unbestimmte REchtsbegriff überhaupt Verwendet werden?
Man kann ja auch nicht über das Wohl einen Erwachsenen Aussagen machen, den man nicht kennt.
Sehr geehrte Frau Meisters,
bei dem Begriff des "Kindeswohls" handelt es sich um einen sogenannten "unbestimmten Rechtsbegriff". Eine abstrakte Definition dieses Begriffes gibt es nicht, vielmehr muss der Begriff des "Kindeswohls" bei der Rechtsanwendung im Einzelfall anhand der in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien ausgefüllt werden. Der Gesetzgeber kann die vielfältigen denkbaren Fallkonstellationen nicht alle vorhersehen und regeln, auch müssen die jeweils aktuellen Erkenntnisse aus den außerjuristischen Wissenschaften (zum Beispiel Pädagogik, Psychologie) Eingang in die Rechtsanwendung finden. Deshalb kann gerade im Familienrecht nicht auf unbestimmte Rechtsbegriffe verzichtet werden. Dem Begriff des Kindeswohls entsprechende unbestimmte Rechtsbegriffe findet man übrigens auch in den anderen europäischen Rechtsordnungen sowie in internationalen Übereinkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries