Frage an Brigitte Zypries von Stefan Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich beziehe mich auf Ihre Antwort an Herrn Brückner vom 7.4.08, bezüglich der Anwesenheit eines Vertreters der Musikindustrie bei Hausdurchsuchungen wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechtsgesetzes.
Vielen Dank für Ihre klaren Worte. Jener Herr - der bereits mehrmals bei Hausdurchsuchungen den Computer des Verdächtigten inspizierte - ist defintiv NICHT unparteiisch oder neutral. Ein Vorgehen was von den Ermittlungsbehörden aber nicht nur geduldet wird, sondern sogar ausdrücklich erwünscht. Ein ungeheuerliches Vorgehen, welches - das sagen Sie ja selbst - mit unserem Rechtsstaat nicht im mindesten vereinbar ist.
Daraus ergibt sich aber nun meine Frage:
Stimmen Sie denn dann der inzwischen weitverbreiteten Meinung zu, das das Vorgehen der Rechteinhaber bezüglich der Abmahnungen inzwischen ausufert? Und das hier dringend Handlungsbedarf geboten ist? Nicht nur in Bezug auf ein liberales Urheberrechtsgesetz, sondern auch in Bezug auf das was die Strafverfolgungsbehörden schon seit längerem praktizieren? Mehrere Staatsanwaltschaften in verschiedenen Teilen Deutschlands verweigern sich inzwischen dem Ansinnen der Rechteinhaber, weil diese Tatbestände Bagatellstraftaten sind. Wenn wir hier von "Bagatellen" reden und uns ansehen, das junge Menschen in der Ausbildung durch die Abmahnsummen in den finanziellen Ruin getrieben werden und die Rechteinhaber, bzw. deren Vertreter unablässig über die Strenge schlagen und sich unglaubliche Dinge rausnehmen.
Kurz: Ich würde mir von Ihnen hierzu - ich nenne es Abmahnwahn und Abzocke - ein klares Wort wünschen (und ergänzend zum Urheberrechtsgesetz) auch ein klares Handeln.
Dafür Ihnen schon jetzt schönen Dank!
Freundliche Grüße
Stefan Zwingel
Sehr geehrter Herr Zwingel,
zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich Sie auf die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 11. April, der Sie alle Informationen über das Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums entnehmen können, welches der Bundestag am vergangenen Freitag verabschiedet hat. Sie finden diese unter www.bmj.de.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries