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Frage von Peter Z. •

Frage an Brigitte Zypries von Peter Z. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich wende mich nochmals mit einer Frage und einigen Anmerkungen zum neuen Unterhaltsrecht an Sie.
Vor Inkrafttreten des Gesetzes habe ich bereits auf die sehr pauschale Ausfertigung einiger Paragraphen in diesem Forum hingewiesen.

Ich durfte bereits eine Verhandlung über nachehelichen Unterhalt beim OLG Nürnberg als Betroffener erleben.
Der Vorsitzende des 10. Senats, Herr Breitinger, mit den Besitzern Herrn Müller und Herrn Söllner, verkündeten bereits eingangs ein neues Altersphasenmodell.
Bis zum 3. Lebensjahr keine Tätigkeit, vom 4. bis zum Ende der 1. Grundschulkl. eine geringfügige Tätigkeit, ab 2. Grundschulkl. bis zum 15. Lebensjahr eine Halbtagstätigkeit, danach Vollzeit.
Von Einzelfallprüfung oder gar Befristung sei bei Betreuungsunterhalt nicht auszugehen.

Ich betreue ein 12 jähr. Kind muß mind. 75 % arbeiten und das seit 3 Jahren. Meine Eltern betreuen das Kind in meiner Abwesenheit, die oft mehre Tage berufsbedingt sein kann, da ich in der Luftfahrt arbeite.
Meine Exfrau betreut meinen 7 jähr. Sohn und hat eine Stelle im öffentlichen Dienst, die sie jederzeit auch Halbtags antreten könnte. Von einer Rückkehr in diesen Beruf wurde nicht geredet, obwohl mein Anwalt darauf hingewiesen hat. Die Schule, in die mein Sohn geht, hat Mittagbetr. bis 14 Uhr.
Nichts wurde nach den neuem Gesetz berücksichtigt, sondern nur das neu entwickelte Altersphasenmodell findet Anwendung.
Das neue Gesetz ist augenscheinlich bei den Richtern sehr unbeliebt und wird bewußt unterwandert. Eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts um die vierfache Zeit kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen und entspricht mit Sicherheit nicht dem Willen des Gesetzgebers. Ich habe die Sachverständigengutachten im Gesetzgebungsverfahren gelesen. Ihr Gesetz verfolgt ein völlig anders Ziel.
Sehr geehrte Frau Zypries, können Sie beim BGH intervenieren, dass baldig anhängige Verfahren bez. des neuen Rechts beschleunigt bearbeitet werden?

MfG
Peter Zwack

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zwack,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es mir als Justizministerin verwehrt ist, mich in laufende Gerichtsverfahren "einzumischen" oder Einzelfälle zu beurteilen. Aus guten Gründen ist die Gewaltentrennung in unserem Grundgesetz verankert, wonach Legislative, Exekutive und Judikative unabhängig sind. Deshalb kann ich auch dem BGH keine Anweisungen geben. Sie können aber sicher davon ausgehen, dass dem BGH bewußt ist, dass Grundsatzentscheidungen möglichst bald getroffen werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries