Frage an Brigitte Zypries von Ernst-Dieter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
in unserem Land haben sich Juristen das Ziel gesetzt, durch das Geld unbescholtener Bürger reich zu werden, in dem sie sie mit Abmahnungen und hohen Forderungen konfrontieren.
Ob das die Hausfrau ist, die gebrauchte Kinderklamotten über ebay verkaufen will, oder ob es Kinder sind die ihre Lieblingsmusik aus dem Internet laden. Eins haben die Hausfrau und das Kind gemeinsam: Sie sind sich nicht darüber im Klaren, dass sie kriminalisiert werden. Selbst für wenig versierte Juristen ist es einfacher, eine große Herde zu melken, als sich an die wirklich kriminellen und die Volkswirtschaft schädigenden Piraten zu wagen. Ihnen fehlt der Berufsethos.
Der EuGH hat im Streit zwischen den Fa. Promusicae und Telefónica einen Satz aus dem TRIPS-Übereinkommen der WHO in Art. 42 (2) zitiert, der nahezu gleichlautend in der Richtlinie 20004/48 der EU ebenfalls zu finden ist, in Art. 3 (1). Er lautet: "Die Verfahren zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigen-tums müssen fair und gerecht sein. Sie dürfen nicht unnötig kompliziert oder kostspielig sein und keine unangemessenen Fristen oder ungerechtfertigten Verzögerungen mit sich bringen". Finden Sie das Geschäftsmodell einiger Abmahnkanzleien, die aus der Kombination des Ge-setzes über Urheberrechte und dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwälte jährlich rd. 60 Millionen Euro einnehmen, gegenüber einem Personalaufwand von 2 Mio.€ fair und nicht unnötig kostspielig, zumal die Abmahnungen jeder Hausjurist der Rechteinhaber selbst erstel-len und versenden könnte?
Und wie lange gedenken Sie diesem Treiben der Abmahnanwälte noch zuzusehen, ohne den Volksvertretern im Bundestag z.B. in einem Einführungstext oder einem kurzen Statement zur zweiten und dritten Lesung im Parlament am 11. April 2008 des Gesetzentwurfes zur Rechtsdurchsetzung im geistigen Eigentum einmal deutlichst zu sagen, dass hier in Deutschland sowohl gegen internationale Abkommen, als auch gegen EU-Recht permanent verstoßen wird.
Sehr geehrter Herr Kuczera,
zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich Sie auf die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 11. April, der Sie alle Informationen über das Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums entnehmen können, welches der Bundestag am vergangenen Freitag verabschiedet hat. Sie finden diese unter www.bmj.de.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries