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Frage von barbara l. •

Frage an Brigitte Zypries von barbara l. bezüglich Familie

Unter welchen Umständen hat die Mutter eines erwachsenen, behinderten Kindes nach dem neuen Unterhaltsrecht Unterhaltsansprüche gegenüber dem nicht-ehelichen Vater ?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Lammers,

nach dem neuen Unterhaltsrecht haben zunächst alle Mütter und Väter einen Anspruch auf Unterhalt, die ein Kind unter drei Jahren betreuen. Ob im Anschluss daran weiter Unterhalt verlangt werden kann, hängt vor allem von den Möglichkeiten der Kinderbetreuung und den Belangen des Kindes ab. Gerade behinderte Kinder erfordern vielfach ein besonders hohes Maß an Betreuung. Widmet sich ein Elternteil diesen Aufgaben persönlich, ist er in der Regel nur eingeschränkt oder gar nicht in der Lage, erwerbstätig zu sein, in diesen Fällen wird dem betreuenden Elternteil - wie nach bisherigem Recht auch - ein Anspruch auf Unterhalt wegen der Betreuung des Kindes regelmäßig über den üblichen Dreijahreszeitraum hinaus zustehen, im Extremfall kann es auch zu einer dauerhaften Unterhaltsberechtigung kommen. Wie lange und in welcher Höhe Unterhalt letztlich tatsächlich beansprucht werden kann, ist aber eine Frage des Einzelfalls, hierbei kann unter anderem der Grad der Behinderung eine Rolle spielen aber auch, ob das Kind tagsüber beispielsweise in einer Behinderteneinrichtung betreut wird.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries