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Frage von David H. •

Frage an Brigitte Zypries von David H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

für die Antwort auf meine Frage vom 02.03.08 bedanke ich mich.

Die Frage lautete zusammengefasst, "wann bekommen Väter eines nichtehelichen Kindes in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht"?, da der Ministerrat in Luxenburg beschlossen hat, dass das gemeinsame Sorgerecht, gleich des Zivilstandes ausgeübt werden soll. Väter haben die gleichen Rechte wie Mütter.

Ihre Antwort vom 05.03.2008 ist viel zu allgemein gehalten. Sie beziehen sich auf eine Standartformulierung, dass mann in Deutschland noch nicht so weit sei und dass seit der Kindschaftsreform von 1998 das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt werden könne. Dies trifft nur bedingt zu, da eine Kindesmutter in Deutschland einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung bei nichtverheirateten Paaren zustimmen muss.

Meine Frage bezieht sich auf Väter, die ein nichteheliches Kind und einen Umgang mit diesem haben und mit der Kindesmutter einen guten Kontakt pflegen. Es kann aber nicht sein, dass in Deutschland seit 1998 an einer Verbesserung gearbeitet wird und nichts passiert. Das Familien ministerium bezieht Väter in die Erziehung der Kinder mit ein und scheint fortschrittlicher zu denken.

Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung die Entscheidung des Ministerrates ignoriert oder in langsamen Schritten durchführt, wenn überhaupt. Andere EU Länder sind anscheinend schneller und sollten für die Bundesregierung Vorbild sein. Der Präsident des EUGH hat auch schon einmal betont, dass dessen Beschlüsse bei einigen deutschen Familienrichtern noch nicht angekommen seinen .

Meiner Meinung nach muss Deutschland von den altbackenen Prinzipien, dass nur unter Zustimmung der Kindesmutter das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt werden kann, abweichen. Wir befinden uns im Jahr 2008 und nicht im Jahr 1908!

Meine Frage:

Muss ich eine Sorgerechtsklage einreichen und gegebenenfalls bis zum EUGH prozessieren, damit ich ein gemeinsames Sorgerecht ausüben kann ?

mit freundlichen Grüßen

ein Vater einer dreijährigen Tochter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hölzler,

es tut mir leid, dass Sie mit meiner Antwort vom 5. März nicht zufrieden sind - aber ich kann Ihnen keine andere Zusage machen. Das Ministerium prüft zur Zeit das weitere Vorgehen.

Soweit Sie sich fragen, wie Sie in Ihrer persönlichen sorgerechtlichen Streitigkeit weiter vorgehen sollen, empfehle ich Ihnen, sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries