Frage an Brigitte Zypries von Donald B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,
in Ihrer Antwort an Herrn Riepe zu dem Gesetzentwurf BT-Drs. 16/3439 sagen Sie, dass die Bundesregierung keinerlei Einfluss mehr auf Änderungen des Entwurfes hat.
Ist es denn nicht richtig, dass Ihr parlamentarischer Staatssekretär, MdB Hartenbach, die Formulierungshilfen für den Rechtsausschuss anfertig und zB. im November den Vorschlag gemacht hat, die neu geschaffene "Jugendpornografie" müsse auch gleich als schwere Straftat in die Aufzählungen der §§ 100a und 100c StPO aufgenommen werden?
Ihr Parteikollege Marco Bülow hat im Oktober in der Süddeutschen Zeitung mutig veröffentlicht: "Wenn die Regierung ein Gesetz einbringt, steht man als Abgeordneter automatisch unter Druck. [...] Es heißt dann: Ihr wisst, was passiert, wenn ihr nicht zustimmt. Ihr blamiert die Regierung und spielt dem politischen Gegner in die Hände".
Sie persönlich haben dieses Gesetz wiederholt in Reden beworben: "Es kann nur fotografiert werden, was da ist. Jedem Bild liegt also ein Missbrauch zu Grunde". Wünschen Sie nun dieses Gesetz, das sich auch auf Prosa, Fiktion und Darstellungen ohne jede Missbrauchstatbestand erstreckt oder nicht?
Sie bezeichnen den EU-Rahmenbeschluss als bindend und postulieren eine Umsetzungspflicht, obwohl Ihr Gesetzentwurf auch Dinge regelt, die von dem Rahmenbeschluss gar nicht vorgegeben sind (zb. nichtbildliche Darstellungen) und obwohl die verfassungsgemäße Beteiligung des Bundestags an dem Beschluss ohnehin fraglich scheint. Besteht eine Umsetzungspflicht für den konkreten Entwurf?
In einer früheren Antwort haben Sie geschrieben, mit den Änderungen sollen Jugendliche davor geschützt werden, in pornografischen Schriften vermarktet zu werden. Das wäre sicherlich ein ehrenhaftes Ziel, allerdings rechtfertigt es doch auch keine Kriminalisierung von Werken, an deren Herstellung gar keine realen Jugendlichen beteiligt waren oder von solchen, die privat bleiben und keineswegs vermarktet werden?
Mit freundlichen Grüßen
D. Buczek
Sehr geehrter Herr Buczek,
es liegt allein in der Hand der Bundestagsabgeordneten, Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie" (Bundestags-Drucksache 16/3439) vorzunehmen. Wie bereits in der Antwort an Herrn Riepe ausgeführt, ist die Bundesregierung nicht Teil der gesetzgebenden Gewalt. Sie hat nach dem Grundgesetz lediglich das Recht, Gesetzesvorlagen beim Bundestag einzubringen. Die von Ihnen erwähnte Formulierungshilfe des Bundesministeriums der Justiz steht dem nicht entgegen. Hierbei handelt es sich lediglich um eine fachliche Unterstützung der Bundestagsabgeordneten.
Die Bundesregierung ist verpflichtet, den EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie umzusetzen. Dieser ist bindend und könnte zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht mehr angefochten werden. Vor allem hält sich der EU-Rahmenbeschluss im kompetenzrechtlichen Rahmen der Europäischen Union. Im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen ist die EU zur "Verhütung und Bekämpfung von organisierter und nicht organisierter Kriminalität“ befugt. Zu diesem Zweck können insbesondere Rahmenbeschlüsse zur Annäherungen der Strafvorschriften der Mitgliedstaaten erlassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries