Frage an Brigitte Zypries von Gerhard A. M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
als Bewohner Ihres Wahlkreises möchte ich Sie zunächst dafür loben, dass Sie die allermeisten Fragen recht zügig und nachvollziehbar beantworten, das ist (leider) in diesem basisdemokratischen Medium nicht allgemein üblich. Können Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen vielleicht etwas "ermutigen"? Es könnte der allgemeinen Politikverdrossenheit Einhalt gebieten.
Nun zu meiner Frage: In Ihrer Antwort an Herrn Fritz Teich (auf seine Frage vom 03.03.08) haben Sie erklärt, dass die Veröffentlichungen im Bundesgsetzblatt nur für wenige Rechtsexperten von Bedeutung wären. Ich habe aber gelernt, dass die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt einem Gesetz oder einer Verordnung usw. Rechtskraft verleiht. Vereinfacht ausgedrückt: Wenn es am Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, kann ich am Dienstag danach verurteilt werden.
Stimmt das so nicht? Gibt es Einschränkungen bezüglich der Rechtskraft, trotz Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt?
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Gerhhard Müller-Broll
Sehr gehrter Herr Müller-Broll,
es ist richtig, dass der Verkündung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt entscheidende Bedeutung zukommt. Ab dieser Verkündung ist das Gesetz rechtlich existent, ab wann es wirksam wird, hängt jedoch zusätzlich davon ab, welche Vorschriften das Gesetz zu seinem Inkrafttreten enthält. Fehlen solche Vorschriften, tritt das Gesetz mit Ablauf des 14. Tages nach Ausgabe des Bundesgesetzblattes in Kraft. Das alles ist in Artikel 82 des Grundgesetzes geregelt.
In meiner Antwort an Herrn Teich wollte ich demgegenüber zum Ausdruck bringen, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht unbedingt das Bundesgesetzblatt nutzen, um sich über ein bestimmtes Gesetz zu informieren. Herrn Teich ging es ja darum, das Bundesgesetzblatt frei ausdrucken zu können. Ich halte das nicht für erforderlich, weil mit dem Service www.gesetze-im-internet.de bereits eine Möglichkeit geschaffen wurde, einfach und kostenlos auf die in Deutschland geltenden Gesetze zuzugreifen und sie auch auszudrucken.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries