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Frage von Eric S. •

Frage an Brigitte Zypries von Eric S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

mit großem Interesse lese ich Ihre Antworten auf die Fragen meiner und ihrer zum größten Teil wahlberechtigten und steuerzahlenden Mitbürger. Gerne möchte auch ich die Gelegenheit nutzen, um Ihnen eine Frage bzgl. des aktuell enorm kursierenden Abmahnmißbrauchs durch das Urheberrecht zu stellen. Diese Art der monetären Bereicherung Einzelner erreicht gefährliche Dimensionen, denen unbedingt Einhalt geboten werden muss. Zum Thema: Daß eine Urheberrechtsverletzung, welche durch das Medium Internet vermeintlich verübt wurde ein eher technisch gelagertes Thema ist, ist durch die Sachlage gegeben und daher nicht von der Hand zu weisen. Dieser Umstand sollte primär auch so gesehen werden.

Gerade in diesem Zusammenhang vermisse ich als Dipl.-Ing. allerdings eine verhältnismäßige bzw. angebrachte Verbindung zwischen den technischen Fakten und der Legislative. Im Gegenteil, die hier gegebenen Antworten auf ähnlich gelagerte Fragen suggerieren mir ein Fehlen von fachlicher Kompetenz bzgl. Internet, Netzwerktechnik sowie bzgl. aktueller Stand der Technik im Allgemeinen. Ich behaupte sogar, daß das derzeit geltende Urheberrecht sich nicht mit der derzeit aktuellen Technik vereinbaren läßt und aus diesem Grund unbedingt modifiziert werden muss. Der Wille des Volkes steht in einer Demokratie schließlich über dem Willen einer "Interessensgemeinschaft". Von daher erlaube ich mir zwei kurze Fragen zu stellen:

1. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um sich jeweils für die Beantwortung solch durch die Technik stark beeinflussten Fragen zu qualifizieren?

2. Wann stoppen Sie endlich den unverhältnismäßigen Abmahnwahn ?

Mit diesen bewußt kurz gehaltenen Fragen bedanke ich mich für Ihre Antwort und die damit verbundene Zeit vorab und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing. Eric Schindler

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schindler,

in unserer immer komplexer werdenden Welt bin ich natürlich auch auf den Sachverstand von Spezialisten angewiesen. Dies geschieht bei der Erarbeitung von Gesetzen in vielfältiger Weise: Bereits bei der Erstellung eines ersten Referentenentwurfs sind Spezialisten und technische Sachverständige eingebunden, wo dies notwendig ist. Mit ihnen werden etwa in Arbeitsgruppen mögliche Lösungsansätze erörtert, die dann Eingang in den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden. Auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren – etwa bei den Beratungen im Deutschen Bundestag – wirken externe Experten dort mit, wo es auf besondere Sachkenntnis ankommt. Zu diesem Zweck werden z.B. öffentliche Sachverständigenanhörungen durchgeführt.

Soweit Sie das Thema der Abmahnung bei Verletzungen von Urheberrechten im Internet ansprechen, möchte ich darauf hinweisen, dass grundsätzlich der Urheber darüber entscheidet, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Werk, das er geschaffen hat, genutzt wird. Ich möchte Sie daher auch um Verständnis dafür bitten, dass die Rechtsinhaber die Verletzung ihrer Rechte verfolgen, da ihnen durch die Rechtsverletzung erhebliche Schäden entstehen. Der Rechtsinhaber kann dabei denjenigen, der seine Rechte verletzt hat, abmahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern; er kann auch Schadenersatz von ihm verlangen. Mit der Abmahnung wird damit im Regelfall eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden.

Aus zahlreichen an das Bundesministerium der Justiz gerichteten Schreiben ist mir aber bewusst, dass das Rechtsmittel der Abmahnung zum Teil missbräuchlich eingesetzt wird. Auf diese Entwicklung hat die Bundesregierung reagiert und in den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eine Vorschrift aufgenommen, die die verschiedenen Interessen einer ausgewogenen Lösung zuführt und die Verbraucher vor überhöhten Abmahnkosten schützt. Danach ist vorgesehen, dass die Kosten der erstmaligen Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung auf 50.- Euro begrenzt werden, wenn sich die Verletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zugetragen hat und es sich um einen einfach gelagerten Fall mit nur unerheblicher Rechtsverletzung handelt. Der Regierungsentwurf wurde am 24. Januar 2007 durch das Kabinett beschlossen und wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten.Die Abgeordneten haben die Summe allerdings auf 100.-€ hochgesetzt. Die zweite und dritte Lesung ist für den 11. April 2008 vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries