Frage an Brigitte Zypries von Fritz T. bezüglich Recht
Koennte man dafuer sorgen, dass die auch freie Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausdruckbar ist? Auf Papier liest es sich besser, man kann Anmerkungen machen usw. Es ist schon komisch, dass Gesetzestexte so verkrueppet werden, dass man sich ein Hackerprogramm wuenscht, das diese Beschraenkung der Nutzbarkeit aufhebt. Sicher gibt es den Schoenfelder usw zu kaufen, manschmal moechte man aber eine Novelle als Ganzes und als solche haben.
Sehr geehrter Herr Teich,
die Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts erfolgt durch den Bundesanzeiger-Verlag. Dieser ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das bedeutet, dass jede für den Bürger kostenlose Veröffentlichung öffentlich finanziert werden muss.
Gerechtfertigt sind solche öffentlichen Ausgaben nur, wenn auch ein entsprechendes öffentliches Interesse vorliegt. Ein solches öffentliches Interesse besteht hinsichtlich der Veröffentlichung der aktuell geltenden Gesetze, weshalb wir den Service www.gesetze-im-internet.de finanzieren. Dort sind alle aktuell in Deutschland geltenden Gesetze einsehbar und auch ausdruckbar.
Die Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts ist dagegen nur für sehr wenige Rechtsexperten von Interesse. Für die allermeisten Bürgerinnen und Bürger ist es dagegen nicht relevant, sodass ein öffentliches Interesse hier nicht besteht. Der Bundesanzeiger-Verlag hat sich dennoch zu einer kostenlosen Veröffentlichung - allerdings einer nicht ausdruckbaren Version - bereit erklärt. Die Finanzierung einer frei verfügbaren ausdruckbaren Version halte ich aber aus den dargestellten Gründen für nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries