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Brigitte Zypries
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Frage von David H. •

Frage an Brigitte Zypries von David H. bezüglich Familie

Münster, den 02.03.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Zypries,

der Ministerrat in Luxenburg hat beschlossen, dass Väter und Mütter demnächst das gemeinsame Sorgerecht über ihre Kinder bekommen sollen. Unabhängig vom Zivilstand, also ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.

Meine Frage:
Ab wann wird nichtehelichen Vätern in Deutschland, die mit Ihrem Kind bis zur Trennung der Eltern zusammengewohnt und einen Umgang haben, die Möglichkeit für ein gemeinsames Sorgerecht gegeben? In meinem Fall streubt sich die Kindesmutter grundlos gegen ein gemeinsames Sorgerecht, obwohl ich schon eine Sorgerechtserklärung unterschrieben habe.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ein Vater einer dreijährigen Tochter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hölzler,

in Deutschland sind wir noch nicht so weit, dass die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts für unverheiratete Paare unmittelbar bevorsteht. Wir nähern uns aber in Schritten:

Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 haben nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Da nicht verheiratete Eltern aber nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben, sondern auch vielfach auch in flüchtigen oder instabilen Beziehungen, konnte der Gesetzgeber nicht davon ausgehen, dass die Eltern in jedem Fall bereit und in der Lage sind, zum Wohle des Kindes zu kooperieren. Aus diesem Grund verlangt die gesetzliche Regelung, dass die Eltern durch die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen ihre Bereitschaft dokumentieren, in Angelegenheiten des Kindes zusammenzuwirken.

Diese Regelung hat vor allem von Seiten betroffener Väter immer wieder Kritik erfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat das Regelungskonzept mit Urteil vom 29. Januar 2003 aber im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt, dem Gesetzgeber allerdings aufgegeben, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und die gesetzliche Annahmen zu überprüfen. Das Bundesministerium der Justiz prüft daher zur Zeit, ob und gegebenenfalls mit welcher gesetzlichen Neuregelung die Väter nichtehelicher Kinder stärker als bisher an der elterlichen Sorge beteiligt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Birgitte Zypries