Frage an Brigitte Zypries von Heike S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
bezüglich der Senkung der Kosten bei der ersten Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung auf 50 Euro schrieben Sie vor kurzem:
„Der Regierungsentwurf wurde am 24. Januar 2007 vom Bundeskabinett beschlossen. Der Bundestag hat den Entwurf am 26. April 2007 in erster Lesung beraten und in die Ausschüsse verwiesen. Der federführende Rechtsausschuss des Bundestages hat am 20. Juni 2007 eine Sachverständigenanhörung dazu durchgeführt. Nun steht die zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag an, mit der in Kürze zu rechnen ist.“
Meine Fragen:
1. Was passierte seit der Sachverständigenanhörung im Juni 2007? Warum verging zwischen erster und zweiter Lesung im Bundestag fast ein Jahr?
2. Wird zwischen zweiter und dritter Lesung wieder rund ein Jahr verstreichen?
3. Welche weiteren Hürden muss das Gesetz danach noch nehmen und wann könnte es Ihrer Meinung nach realistischerweise in Kraft treten?
4. Stehen Sie eigentlich selbst noch hinter ihrem Vorhaben, dem Geschäft mit dem Abmahnwahn einen Riegel vorzuschieben? Mir drängt sich der Eindruck auf, dass hier rigoros „auf Zeit“ gespielt wird.
Glauben Sie – insbesondere vor dem Hintergrund der Bundestagswahl 2009 und des wohl spätestens Ende des Jahres einsetzenden Wahlkampfes – selbst daran, dass dieses Gesetz noch zustande kommt? Wird die CDU einer SPD-Ministerin mitten im Wahlkampf den Triumph gönnen, ein bei der Bevölkerung sicher sehr populäres Gesetz durchzusetzen? Sehen Sie vor diesem Hintergrund selbst einen gewissen Zeitdruck für das Gesetzesvorhaben, oder hoffen Sie, ein von ihnen mittlerweile nicht mehr gewolltes Gesetz bis in den Wahlkampf aussitzen zu können, um dann dem Koalitionspartner die Schuld am Scheitern in die Schuhe schieben zu können?
Falls Sie diese Frage nicht beantworten möchten, da meine von Stammtischdebatten geprägten Vorstellungen nichts mit der Arbeitsweise des Deutschen Bundestags zu tun haben, würde ich mich trotzdem freuen, wenn Sie meine anderen Fragen beantworten würden.
Sehr geehrte Frau Schmitt,
das von Ihnen erwähnte Gesetz wird derzeit im Bundestag beraten, d.h. zuständig sind nun die Abgeordneten, insbesondere die Rechtspolitiker der Fraktionen. Einige Punkte, die nichts mit der Abmahnungsgebühr zu tun haben, sind noch streitig. Deshalb dauert es noch einen Moment. Da in der Regel die 2. und 3. Lesung im Bundestag direkt aufeinanderfolgen, kann ich Sie in diesem Punkt beruhigen: Es wird kein Jahr zwischen 2. und 3. Lesung vergehen. Das Gesetz muss dann noch im Bundesrat verabschiedet werden. Ihre 4. Frage, ob ich hinter diesem Vorhaben stehe, kann ich mit einem eindeutitgen "Ja" beantworten.
Ich hoffe sehr, dass das Gesetz auf alle Fälle noch vor der Sommerpause
verabschiedet wird. Dafür setze ich mich auch ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries