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Frage von Margot Elisabeth S. •

Frage an Brigitte Zypries von Margot Elisabeth S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Zypries,

auf die Frage des Herrn Bernhard Kletzenbauer vom 30.9.2007 antworten Sie am 29.2.2008:

""die Zuständigkeit für das Verbot der "Zwangsberauchung" liegt nicht bei mir.""

Fällt in Ihr Zuständigkeitsbereich das Bundesgesetz Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)?

Das besagt in § 30 Verbote zum Schutz der Gesundheit

Es ist verboten,
1.
Bedarfsgegenstände derart herzustellen oder zu behandeln, daß sie bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung, insbesondere durch toxikologisch wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen, zu schädigen;
2.
Gegenstände oder Mittel, die bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung, insbesondere durch toxikologisch wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen, zu schädigen, als Bedarfsgegenstände in den Verkehr zu bringen.

Tabak-Nikotindrogenprodukte schädigen und töten bei bestimmungsgemäßem Gebrauch jährlich in unserem Land um 140.000 Konsumenten (1) und - konservativ, niedrig berechnet - um 3.300 Nicht-Konsumenten (1), also Menschen, die sich lediglich in der Nähe von Tabak-Nikotindrogen-Konsumenten aufhielten. Das sind in 7 1/2 Jahren (140.000 x 7,5) mehr als eine Million Tote in Deutschland durch bestimmungsgemäßem Gebrauch von Tabakwaren.

Was tun Sie, damit Tabakwaren, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch wissenschaftlich erwiesen die Gesundheit schwer schädigen und töten, nicht mehr hergestellt und in Verkehr gebracht werden?

Mit freundlichem Gruß

Margot Elisabeth Siebert
Diplom-Sozialwirtin, Heilpraktikerin

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(1) Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Siebert,

zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich Sie auf meine Antwort vom 20. November 2007 - dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen dazu an meinen Kollegen, Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries