Frage an Brigitte Zypries von Rainer S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich habe heute in den Nachrichten erfahren, dass die Bundesregierung bei den Höchstgrenzen für Geldstrafen die Inflationsentwicklung der letzten Jahre nachziehen und diese Grenzen entsprechend erhöhen wird.
Dies möchte ich zum Anlass nehmen Sie zu Fragen, ob die Bundesregierung konsequenter Weise auch bei anderen Geldsätzen die Inflationsentwicklung der letzten Jahre nachziehen wird. Ich denke dabei z.B. an die Kilometerpauschale, an die Spesensätze für Dienstreisen, an die Werbekostenpauschale bei der Einkommenssteuer oder aber auch an Entschädingungsgelder für unschuldig verurteilte usw. usw.
Danke im Voraus!
mit freundlichen Grüßen
Rainer Schmitz
Sehr geehrte Herr Schmitz,
Grund für meinen Vorschlag, die Höchstgrenzen für Geldstrafen anzuheben, ist nicht die Inflationsentwicklung. Vielmehr bin ich der Auffassung, dass das geltende Recht nicht mehr zeitgemäß ist. Immerhin wurde das Tagesgeld-System seit 1975 nicht mehr geändert. Das Strafrecht solle der Tatsache angepasst werden, dass es natürlich heute Menschen gibt, deren tägliches Nettoeinkommen mit Mieten und Kapitalerträgen die 5.000-Euro-Grenze übersteigt.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries