Frage an Brigitte Zypries von Sabine M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
mit Freude - für die dortigen Väter, Kinder und auch Mütter - lese ich heute die Pressemeldung zur Reform gemeinsamen Sorge auch für nichteheliche Väter in Luxemburg. Ich zitiere der Einfachheit halber mal die Meldung:
"Mehr Rechte für unverheiratete Eltern
Gesetzesprojekt soll gesellschaftlicher Realität Rechnung tragen
Letzte Aktualisierung: 29-02-2008 18:58
Väter bekommen das volle Sorgerecht - auch wenn sie nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind.
Fotos: Guy Wolff
(vb) - Vater und Mutter bekommen demnächst gemeinsam das Sorgerecht über ihre Kinder - dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Der Ministerrat hat am Freitag ein Gesetzesprojekt über das Sorgerecht verabschiedet und damit die Rechte unverheirateter Väter gestärkt.
Demnach erhalten automatisch beide Eltern das Besuchsrecht für ihr Kind. Damit soll verhindert werden, dass ein Elternteil dem anderen das Kind entzieht oder versucht , es ihm zu entfremden. Sogar wenn das Sorgerecht nur auf ein Elternteil übergeht , darf der jeweils andere das Kind sehen und sogar bei sich wohnen lassen. Sowohl Mutter als auch Vater sind verpflichtet, proportional zu ihrem Einkommen den Unterhalt des Kindes zu bestreiten.
Darüber hinaus wird ein Mediationssystem eingeführt, das Eltern in Krisensituationen unterstützen soll.
Mit dem neuen Sorgerecht trägt der Ministerrat dem Faktum Rechnung, dass es neben der Ehe häufig andere Formen des Zusammenlebens gibt. Andererseits passt die Regierung die Luxemburger Gesetzgebung an internationale Vorgaben an, zum Beispiel die Gleichheit von Frau und Mann."
Meine Frage: Sollte eine an den besten Interessen der Kinder (und Eltern) orientierte Reform nicht so aussehen?
Wann ziehen wir hier in Deutschland nach?
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Meseke
Sehr geehrte Frau Meseke,
in Deutschland sind wir noch nicht so weit, dass die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts für unverheiratete Paare unmittelbar bevorsteht. Wir nähern uns aber in Schritten:
Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 haben nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Da nicht verheiratete Eltern aber nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben, sondern auch vielfach auch in flüchtigen oder instabilen Beziehungen, konnte der Gesetzgeber nicht davon ausgehen, dass die Eltern in jedem Fall bereit und in der Lage sind, zum Wohle des Kindes zu kooperieren. Aus diesem Grund verlangt die gesetzliche Regelung, dass die Eltern durch die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen ihre Bereitschaft dokumentieren, in Angelegenheiten des Kindes zusammenzuwirken.
Diese Regelung hat vor allem von Seiten betroffener Väter immer wieder Kritik erfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat das Regelungskonzept mit Urteil vom 29. Januar 2003 aber im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt, dem Gesetzgeber allerdings aufgegeben, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und die gesetzliche Annahmen zu überprüfen. Das Bundesministerium der Justiz prüft daher zur Zeit, ob und gegebenenfalls mit welcher gesetzlichen Neuregelung die Väter nichtehelicher Kinder stärker als bisher an der elterlichen Sorge beteiligt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Birgitte Zypries