Frage an Brigitte Zypries von Frank S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries,
gerade habe ich ihre Antwort an Herrn Rene Rölke vom 14.12.2007 zu seiner Frage, dass es eigentlich nicht sein kann, dass uneheliche Väter eigentlich keine Rechte (in seinem Fall geht es nur um Informationsrechte) über das Wohl und Wehe ihrer eigenen Kinder hier in Deutschland haben. Als Selbstbetroffener kann ich Ihre Antwort, dass unser Staat uneheliche Väter ja nicht rechtlos stellt, da dieser nach § 1686 BGB ja die Auskunftsverpflichtung gegenüber der nicht kooperativen Kindesmutter über seine Kinder beim Familiengericht einklagen kann, eigentlich nur als Zynismus bezeichnen, da Ihnen tausende von Vätern garantiert beständigen können, was sie in so einem Fall von einer nicht kooperativen Mutter an Informationen (Photo, Dreizeiler…) nach einem erneuten kostspieligen Gerichtsgang erhalten. Das Grundproblem ist doch ganz einfach, dass in unserem Land Väter (und besonders uneheliche) von der Teilhabe am Leben und der Erziehung ihrer Kinder kraft Gesetz weitestgehend ausgeschlossen sind, wenn dies von der Mutter aus welchen Gründen auch immer nicht gewünscht ist. Denken Sie hier in absehbarer Zeit etwas an diesem Schiefstand zu ändern oder sollte ich meinem Sohn in 18 Jahren empfehlen, wenn schon Kinder, diese nur außerhalb von Deutschland zu bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schmahlfeldt
Sehr geehrter Herr Schmahlfeldt,
ich habe meiner Antwort an Herrn Rölke nichts hinzuzufügen und kann diese nur noch einmal betonen: Ihre Einschätzung, dass Väter in Deutschland kraft Gesetz von der Teilhabe am Leben und an der Erziehung ihrer Kinder ausgeschlossen sind, teile ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries