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Frage von Georg Z. •

Frage an Brigitte Zypries von Georg Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

ist Ihnen bekannt, dass am 24. Januar 2008 vor der 4. Kammer des Landgerichts Düsseldorf zu einer Schadensersatzklage zum AZ.: 4 O 139/73 verhandelt wurde.
Die Klage ist vor 35 Jahren, also 1973, beim Landgericht Düsseldorf eingereicht und bis heute nicht entschieden worden.
Hier klagt ein Bürger gegen den Bayer-Konzern auf Schadensersatz.

Am 06.05.05 verkündeten Sie auf einer Tagung des Deutschen Anwaltsvereins in Dresden, dass Sie zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren die Einführung von Rechtsmitteln planen.
Sie wollten 2005 dem Bundestag einen Gesetzesentwurf vorlegen zur Einführung eines Rechtsbehelfs zur Durchsetzung kürzerer Verfahren vor den Gerichten.

Ihren Vorschlag haben Sie dem Bundestag jedoch nicht unterbreitet und es wurde im Bundestag nicht darüber abgestimmt, weil dieses zwei Richter-Lobbyisten im Bundestag nicht wollten.

Ist die kürzlich erteilte Auskunft Ihres Ministeriums zutreffend, dass sie deshalb auch zukünftig kein Rechtsmittel zur Durchsetzung kürzerer Verfahren vor den Gerichten vorschlagen werden?

Obgleich ein Rechtsmittel schon längst dringendst erforderlich ist, z. B. dauern 4,7 % der Prozesse vor den Landgerichten mehr als 24 Monate.

Kennen Sie die sogenannten "Fensterbrettakten".
Das sind die Akten, die in den Richterzimmern auf den Fensterbrettern landen, da z. B.
1.) die Akten zu dick oder zu schwierig sind oder
2.) die Prozeßparteien (noch) nicht vergleichsbereit sind.
Nach einem Vergleich muß ein Richter kein Urteil schreiben.

Was gedenken Sie zur Abhilfe dieser Mißstände und dieser
grundgesetzwidrigen Rechtsverweigerung bis wann zu tun, das auch eine effektive Lösung darstellt.

Dem Unterzeichner ist bekannt, dass derzeit in Ihrem Ministerium an einem ALIBI-Gesetz gebastelt wird, das die für die Richter optimalen und für die Bürger extrem belastenden Umstände nicht tatsächlich verbessern wird.

Halten Sie ein Klageverfahren, das sich bereits über 35 Jahre hinzieht, für ein rechsstaatliches Verfahren?

M. f. G.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zenker,

wir sind an der Erstellung eines Gesetzentwurfes dran. Deshalb haben wir eine Sachverständigenanhörung im Ministerium gemacht, die wir gerade auswerten. Dann geht es um die weitere Verfahrensweise.

Bei einer Klage, die seit 35 Jahren nicht entschieden wurde, obwohl der Kläger immer deutlich gemacht hat, dass er sie betreiben will, sind in der Tat erhebliche rechtstaatliche Zweifel gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries