Frage an Brigitte Zypries von Michael F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
die Verurteilung des Herrn Volkert finde ich zwar angemessen; anderseits verstehe ich den Anwalt Volkerts, wenn er sagt, dass Herr Hartz mit seiner Bewährungsstrafe zu milde davon gekommen ist. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie fragen, ob Sie das Urteil der Rechtssprechung gegen Herrn Hartz für richtig halten. Angenommen ich (=Herr Hartz) stehle meinem Freund (=VW-Konzern) Geld, und schenke es meinem Vater (=Herr Volkert), der zwar davon weiss, dass es gestohlen ist, es selbst aber nicht gestohlen hat. Sie müssen zustimmen, würde mein Freund Anzeige erstatten und es käme zur Gerichtsverhandlung, würde das Gericht mich als Dieb auf jeden Fall härter bestrafen, als meinen Vater, der das Geld angenommen hat.
Nicht anders ist es meiner Meinung nach im Fall des Herrn Hartz und des Herrn Volkert. Finden Sie die Begründung des Richters also in Ordnung, wenn er sagt, dass der Tatbestand des Herrn Volkert wesentlich schwerer wiegt, als der des Herrn Hartz?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Franzen
Sehr geehrter Herr Franzen,
ich bitte Sie um Verständnis, dass ich als Bundesministerin der Justiz konkrete Gerichtsentscheidungen generell nicht beurteile - also auch nicht in diesem Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries