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Brigitte Zypries
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Frage von Dieter S. •

Frage an Brigitte Zypries von Dieter S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Zypries,

Ich erhielt von der Rechtsanwaltskanzlei kuw wegen Urheberrechtsverletzung (irgendein Pornofilm - ist so etwas wirklich schützenswert, wenn es ins Netz gestellt wird?) eine Abmahnung samt Rechnung über 250.- Euro. Der Film sei über P2P "angeboten" worden. Bei dieser Gelegenheit ließ ich mich über P2P aufklären. Ich habe nie im Leben so etwas benutzt.
Auf Drängen der Studenten, die in meinem Hause wohnen, habe ich diesen allerdings vor Jahren erlaubt, ein hausinternes Netzwerk einzurichten und auf meinen Namen anzumelden, da Studenten ja öfters mal umziehen. Die ganze Technik wird aber von den Studenten, zuletzt auch meinem bereits auswärts wohnenden Sohn (Physiker) betreut.. Ich habe keine Ahnung davon.
Jeder der Netzwerkteilnehmer ist bereit zu beeiden, dass er keinen solchen Film heruntergeladen, also auch nicht ungewollt angeboten habe (ein firewall existiert aber).
Ich hatte sofort eine Hausversammlung einberufen. Mangels verlässlicher Techniken haben die Hausbewohner schriftlich vereinbart, bis dahin keine P2P- Netze mehr zu benutzen. Ich habe die Unterlassungserklärung abgeschickt und aus Dankbarkeit für die Aufklärung der Kanzlei 50.- Euro geschickt, später nochmals 75.- für die Zusage ihrerseits mich nicht wegen eventueller davor liegender Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Auf weitere Forderungen - dass auch Ihre Mandanten mich nicht wegen früherer Urheberrechtsverletzungen verfolgen dürften und dass eine diesbezügliche Vereinbarung auch zwischen mehreren Kanzleien getroffen werden müsse - sind sie aber gar nicht eingegangen.
Hier ist das eigentliche Problem: Ich könnte natürlich für die "Aufklärung" auch 250.- Euro bezahlen. Ich habe aber keine Ahnung, ob bzw. wie häufig frühere Hausbewohner Urheberrechte verletzt haben, müsste also, wenn ich jedesmal eine "Gebühr" akzeptiere, ggf. meinen völligen Ruin erwarten.
Kuw erwartet meine Entscheidung bis Ende des Monats. Können Sie mir einen Rat geben?

Freundliche Grüße
D. Stork

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stork,

konkreten Rechtsrat müssen Sie sich bitte bei einem Anwalt holen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries