Frage an Brigitte Zypries von Roberta G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Fragen vom 29.1.08.
Wenn Sie schreiben: "Das persönliche Wohlergehen des hilfsbedürftigen Menschen steht im Vordergrund", bedeutet das dann, dass die Bedürfnisse von psychisch Kranken und Drogenabhängigen den Bedürnissen der anderen Mitglieder der Gesellschaft übergeordnet werden? Können Sie mir sagen, wie ein Arbeiter bei wiederholten nächtlichen Ruhestörungen in seinem Betrieb funktionieren soll? Und hat Ihre Partei nicht das Image, die Interessen der Arbeiter zu vertreten?
Wenn Sie schreiben, dass Verhaltensweisen wie Kleidung vom Balkon werfen und nächtliches Türknallen auch leider bei nicht Betreuten anzutreffen sind (ist das tatsächlich so?), entschuldigt das dann irgend etwas? Und wenn es "leider" so ist, sehen Sie es dann als etwas an, dass man schicksalsergeben hinnehmen muss, oder kann man dagegen auch etwas tun?
Wenn im Bundestag das "Betreuungsgesetz" verabschiedet wird, was bedeutet das dann konkret für die Situation des kleinen Mannes? Bedeutet das, dass nicht differenziert wird zwischen psychisch Kranken, die ihre Medikamente einnehmen und die nicht weiter in Erscheinung treten und solchen, die keiner in seiner Nachbarschaft haben möchte, die man aber Anderen gerne zumutet?
Wenn so eine Person polizeibekannt ist und wenn die Nachbarn die Wohnungsbaugesellschaft über den Missstand informieren, dann ist es doch sicherlich ganz legal, wenn die Wohnungsbaugesellschaft ihnen entgegnet: "Sie hat einen Betreuer und steht unter dem Schutz des Staates. Sie haben sich mit der Situation abzufinden."
Wo werden psychisch Kranke eigentlich untergebracht? In einer Umgebung mit vielen alten Menschen? Diese können nicht umziehen und gehen somit nicht als Mieter verloren. Oder dort, wo Hartz IV-Empfänger wohnen? Da sagt das JobCenter nämlich: "Wegen so etwas können wir Ihnen nicht den Umzug finanzieren, das müssen Sie schon mit der Hausverwaltung klären!". Oder woanders?
Mit freundlichem Gruss
Roberta Gubo
Sehr geehrte Frau Gubo,
wenn Sie eine konkrete Situation vor Augen haben, wird Sie ein Rechtsanwalt genauer beraten. Hinsichtlich einer allgemeinen Stellungnahme ist meinen letzten Ausführungen nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries