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Frage von Andreas F. •

Frage an Brigitte Zypries von Andreas F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

das BMZ hat im August 2006 in Bezug auf China festgestellt, dass "deutsche EZ-Organisationen zivilgesellschaftliche Initiativen (unterstützen), um die demokratischen Kräfte im Land zu stärken" (GTZ 2006, China: Autoritär und partizipativ zugleich? Regierungspraxis im Wandel. GTZ, Eschborn. 19).

In diesem Kontext möchte ich Ihnen gerne drei Fragen stellen:

1. Wie viele Finanzmittel der deutsch-chinesischen Entwicklungszusammenarbeit wurden seit Verabschiedung des Berichts chinesischen zivilgesellschaftlichen Organisationen entweder direkt oder indirekt durch deutsche staatliche bzw. nicht-staatliche Durchführungsorganisationen bereitgestellt?

2. Wie viele Finanzmittel der deutsch-chinesischen Entwicklungszusammenarbeit kommen dem deutsch-chinesischen Rechtsstaatdialog zugute?

3. Wie stellt das BMJ sicher, dass chinesische Bürger und ihre Assoziationen in den von der Friedrich-Ebert Stiftung betreuten deutsch-chinesischen Menschenrechtsdialog einbezogen werden?

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Fulda

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Fulda,

zu Frage 1:

Diese Frage betrifft ausschließlich den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Bitte wenden Sie sich dorthin.

zu Frage 2:

Zu den für den deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog eingesetzten Mittel kenne ich den Stand nur für den Bereich des Bundesministeriums der Justiz. Die eingesetzten Haushaltsmittel beliefen sich seit 2001 auf jährlich bis zu 160.000 €, allerdings für die Jahre 2003, 2005 und 2007 auf jährlich zusätzlich 50.000 €. Der höhere Betrag fällt in den Jahren an, in denen Deutschland zusätzlich zu den vielen Fachseminaren und Delegationsreisen auch das deutsch-chinesische Rechtsstaatssymposium in Deutschland ausrichtet bzw. ausgerichtet hat. Für dieses Symposium und damit zusammenhängende weitere Veranstaltungen fallen zusätzliche Kosten an, die je zur Hälfte vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aufgebracht werden. Auch für die kommenden Jahre werden Mittel in dieser Größenordnung eingesetzt, d.h. für 2008 wiederum 160.000 € (nur für den Haushalt des BMJ), für 2009 wiederum 210.000 €.

Als Bundesministerin der Justiz bin ich die Koordinatorin des Rechtsstaatsdialogs, an dem zahlreiche weitere öffentliche und private Stellen beteiligt sind. Dies sind namentlich das Auswärtige Amt, die Bundesministerien des Inneren, für Wirtschaft und Technologie, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, für Arbeit und Sozialordnung, ferner die Stiftungen Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, ferner die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit und weitere Organisationen, die internationale Rechtsberatung leisten. Die Zahl der Institutionen und Initiativen, die sich mit eigenen Beiträgen beteiligen, wird immer größer, nach der letzten Bilanz sind es mehr als 16 verschiedene Träger. Universitäten, politische Stiftungen, die Max-Planck-Institute, aber auch Institutionen wie die Notarkammer oder Rechtsanwaltskammern und der Anwaltverein gehören dazu.

Diese Stellen und Einrichtungen finanzieren ihre Arbeiten im Rahmen des Rechtsstaatsdialogs jeweils aus eigenen Haushaltsmitteln. Das Bundesministerium der Justiz wird nicht darüber unterrichtet, in welcher Höhe diese Haushaltsmittel bisher eingesetzt wurden.
zu Frage 3:

Das Bundesministerium der Justiz macht der Friedrich-Ebert-Stiftung keine Vorgaben. Sie können sich mit Ihrer Frage aber sicher gerne an die Stiftung selbst wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries