Frage an Brigitte Zypries von Chris T. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
mit großer Aufmerksam verfolge ich die aktuelle Steueraffäre.
Es ist klar, dass auch ich alle Steuersünder scharf verurteile - Ebenso verurteile ich jedoch die Einseitigkeit mit der die Diskussion geführt wird.
Die Grundlage auf die die Durchsuchungen bei Herrn Zumwinkel und weiteren beruht ist eine DVD mit gestohlenen Kundendaten der Liechtensteiner LGT-Bank, welche der BND erworben hat.
Dazu ein Auszug aus dem Strafgesetzbuch:
§ 259
Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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dazu wikipedia.de:
Die Hehlerei ist die bedeutendste Anschlussstraftat an einen zuvor begangenen Diebstahl.
Die Hehlerei ist im deutschen Strafrecht in § 259 StGB geregelt. Es geht dabei um den Sachverhalt, dass jemand eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem Dritten verschafft, um sich oder einen Dritten zu bereichern.
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Meine Frage lautet daher:
Inwiefern hat sich der BND selbst der Hehlerei strafbar gemacht ?
Inwiefern ist solches offensichtlich geklautes Datenmaterial vor Gericht gültig ?
Mit freundlichen Grüßen
C. Tayler
Sehr geehrter Herr Tayler,
da derzeit die Frage der Beteiligung des BND noch ungeklärt ist, kann ich Ihnen zur Verwertbarkeit der Daten vor Gericht zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft geben. Zuständig für die aktuellen juristischen Belange, die den BND betreffen, ist das Bundeskanzleramt. Bitte wenden Sie sich dorthin.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries