Frage an Brigitte Zypries von Gabi U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich zitiere vorab aus einem Gesetz auch von Ihnen unterschrieben und verabschiedet:
Gesetz zum Vertrag vom 02.März 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten
Artikel 1a-Einschränkung der Grundrechte
"Die Grundrechte auf Leben und der körperlichen Unversehrtheit...,
der Freiheit der Person..., der Freiheit der Versammlung...,
des Brief-, Post-und Fernmeldegeheimnisses und der Unverletzlichkeit der Wohnung werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt."
Bundesgesetzblatt 2006 Teil II Nr. 7, ausgegeben zu Bonn
am 22.März 2006
Die Unterzeichneten sind
Bundespräsident Köhler, Bundeskanzlerin Merkel,
Bundesinnenminister Schäuble, Bundesaußenminister Steinmeier
und Bundesjustizministerin Zypries.
Dieses Gesetz steht im krassen Widerspruch zum garantierten Grundrecht aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wo es heißt
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Dazu ein Auszug aus Wikipedia:
Von der Einschränkung eines Grundrechtes durch Gesetz ist die Frage zu unterscheiden, ob Grundrechte im Wege der Verfassungsänderung beseitigt werden können.
Da eine Verfassungsänderung grundsätzlich zulässig ist, könnte ein solches Vorhaben nur an der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG scheitern. Diese schützt aber unmittelbar nur die Artikel 1 und (nicht: bis) 20 vor Änderungen....
Schließlich bekennt sich Art. 1 Abs. 3 GG, der von der Ewigkeitsgarantie erfasst wird, zu Grundrechten „als unmittelbar geltendes Recht“, sodass es zumindest überhaupt Grundrechte geben muss. Damit sind der Aufhebung von Grundrechten durch Verfassungsänderung enge Grenzen gezogen.
Meine Frage: Mit welcher Begründung und Berechtigung wurden die Grundrechte derart eingeschränkt und warum gab es keine öffentliche Debatte darüber?
MfG G.Ullmann
Sehr geehrte Frau Ullmann,
das von Ihnen zitierte "Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten" hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie finden den genauen Wortlaut des Gesetzes im Bundesgesetzblatt 2006 II S. 194 (im Internet: http://frei.bundesgesetzblatt.de/pdf/bgbl2/bgbl206s0194.pdf ).
Anhaltspunkte dafür, dass das Gesetz oder der Vertrag gegen die vom Grundgesetz garantierte Menschenwürde verstoßen, sehe ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries