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Brigitte Zypries
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Frage von Harro M. •

Frage an Brigitte Zypries von Harro M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Art- 56 Grundgesetz

Verehrte Frau Bundesministerin Zypriess,

Im genannten Art. heißt es "sich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, ........, Schaden von ihm wenden, .... .
Seit Monaten müssen wir miterleben, wie nach und nach immer größere Summen bei der IKB, WestLB, SachsenLB, BayernLB, welche weitere LB in den nächsten Monaten, zu Lasten der Steuerzahler, uns dem Volk, zugeschoben werden, um Zusammenbrüche mit Folgen zu vermeiden. - Die ich wohl einkalkuliere. Würde allmählich eher einen raschen Schrecken mit einem klaren Ende vorziehen. Nicht weiter so mit der Salamitaktik aller Beteiligten - Politik, Verwaltungen, Banken Landesfürsten - d.h. dann wohl weitere Schrecken ohne Ende zu unseren Lasten und Fehlen von Steuermitteln für viel wichtigere Zukunftsaufgaben, die momentan vermieden werden - Bildung, Bildung, Bildung.
Welche Wege müssen wir Bürger beschreiten, damit dem Art. 56 Genüge getan wird?
Welche Kosten entstehen je Instanz, die durchschritten werden muss, müssen?
Welche Zeiträume sind jeweils zu berücksichtigen?
Danke Ihnen für eine klare, nachvollziehbare Antwort.

Freundliche Grüße
Harro Maier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Maier,

aus dem Amtseid, den der Bundespräsident gemäß Artikel 56 des Grundgesetzes bei seinem Amtsantritt leisten muss, lassen sich weder konkrete Rechten noch Pflichten des Bundespräsidenten ableiten. Der Bundespräsident verspricht damit, seine Amtsführung zukünftig dem Eid gemäß auszurichten. Sein verfassungspolitischer Zweck liegt darin, dass der Bundespräsident öffentlich und feierlich seinen Willen dokumentiert, den Pflichten nachzukommen, die die Verfassung ihm auferlegt. Aus dem lediglich promissorischen Charakter des Amtseids folgt, dass sein Inhalt von keinem anderen Staatsorgan bzw. vom Bürger einklagbar ist und seine Verletzung nicht strafbewehrt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries