Frage an Brigitte Zypries von Norbert D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
Ihre Antwort in www.abgeordnetenwatch.de vom 16. Januar 2008, auf meine Frage vom 15.12.2007 (von Norbert Denef), kann ich nicht nachvollziehen. Deshalb gestatten Sie mir bitte, weitere Fragen zu stellen, um zu verstehen, warum für Sie die völlige Aufhebung der Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht falsch sei.
So lange die Rechtsgemeinschaft, an den langfristigen Schäden die durch sexuelle Gewalt entstehen, ein untergeordnetes Interesse hat, werden Strafverfolgungsorgane mit deren Ahndung sich nicht befassen müssen.
Warum wird das Interesse der Opfer untergeordnet?
Warum gibt es in Deutschland keine Studie zu den ökonomischen Kosten von Gewalt?
Die Studien anderer Länder zeigen ALLEIN für die sog. häusliche Gewalt Beträge in Milliardenhöhe!
Quelle: http://norbert.denef.com/wp-content/uploads/2008/01/studie_gewalt_kosten.pdf
Und was wäre, wenn man sexualisierte Kindesmisshandlung noch in solche Studien aufnehmen würde? Beträge, die alle zahlen müssen…
Wie hoch wären die kurz-, mittel- und langfristigen Kosten?
Warum gibt es in Deutschland keine Studie zu den psychologischen und gesellschaftlichen "Kosten" von Gewalt?
Was bedeutet Gewalterleben/Traumatisierung denn wirklich: für die Opfer, für die gesamte Gesellschaft?
Können und wollen wir uns das wirklich leisten?
Müsste eine Gesellschaft hier nicht werten und sagen: "Moment mal! Die Betroffenen von Gewalt sind uns wichtiger. Sie brauchen..."?
Die Aufmerksamkeit gegenüber den Tätern ist hoch! Vom Schicksal, den abgebrochenen Lebensläufen der Überlebenden, mag man weniger hören. Es "belastet", ist nicht so "spannend". Wenn die Waage der Justitia austariert ist für die Vielzahl aller Partnerschaften eines größeren Verbundes von Rechtsinhabern, erst dann kann von Rechtsfrieden gesprochen werden. Wenn sich Opfer unterordnen müssen, verstößt das aus meiner Sicht gegen die Menschenrechte!
Freundliche Grüße
Norbert Denef
Sehr geehrter Herr Denef,
ich habe Ihnen bereits ausführlich auf Ihre Fragen zum Thema "Verjährung" geantwortet - dem ist nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries