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Brigitte Zypries
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Frage von Helge M. •

Frage an Brigitte Zypries von Helge M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

die Familiensenate des OLG Hamm haben in ihren Leitlinien unter Ziffer 17.1.1, entgegen den Intentionen des Gesetzgebers, welcher explizit auf den Einzelfall und die Betreuungsmöglichkeiten abstellt, auch in seiner Anwendung, ein sehr konkretes Altersphasenmodell beschrieben. Danach kann von einem kinderbetreuenden Elternteil ab Vollendung des 3. Lebensjahres, auch bei vorliegen einer verlässlichen Betreuung des Kindes, regelmäßig, nur eine Geringverdienertätigkeit erwartet werden, welche mit Vollendung des ersten Schuljahres zu einer Teilerwerbstätigkeit und mit Vollendung des fünften Schuljahres zu einer Vollerwerbstätigkeit auszudehnen ist.

Es ist mir durchaus bewusst, dass die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG nicht rechtsverbindlich sind, trotzdem ist es gängige Praxis, dass die untergeordneten Gerichte diese bei Ihrer Urteilsfindung umsetzen, oder spätestens dann angewendet werden, wenn es zu einem Verfahren vor dem betreffenden OLG kommt. Vergleicht man nun die Leitlinien der einzelnen OLG bundesweit, ergeben sich bei den Empfehlungen erhebliche Unterschiede bei der Interpretation des neuen Unterhaltsrechtes. Je nach OLG würde ein identischer Streitfall, gemäß der Empfehlungen, zu einem völlig unterschiedlichen Urteil führen. Das kann nicht im Interesse des Gesetzgebers sein. Bezüglich des oben geschilderten Sachverhaltes habe ich nun folgende Fragen:

Warum verabschiedet das Bundesjustizministerium keine für alle Staatsbürger einheitliche Leitlinie, um eine bundesweite Ungleichbehandlung von Kindern, Unterhaltsberechtigten und Unterhaltspflichtigen zu vermeiden?

Wie ist Punkt 17.1.1 der Leitlinien des OLG Hamm, mit den vom Bundesjustizministerium veröffentlichen Kommentaren zur Anwendung des neuen Unterhaltsrechts, in Einklang zu bringen?

Warum duldet das Bundesjustizministerium die Wiedereinführung eines Phasenmodells und wird es den Betroffenen überlassen, diese Rechtsauffassung des OLG Hamm zu widerlegen?

M.f.G.
Möhrmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Möhrmann,

bitte lesen Sie zu Ihrer Frage meine Antwort an Herrn Henke vom 23. Januar 2008. Sie finden Sie unter diesem Link:
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f90471.html#frage90471 .

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries