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Brigitte Zypries
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Frage von Andreas A. •

Frage an Brigitte Zypries von Andreas A. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ministerin,

heute wende ich mich an Sie mit der besorgten Frage um einen wesentlichen Kernbestand unseres Grundgesetzes. Aus der Presse habe ich erfahren, dass Sie Herrn Prof. Dreier als neuen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts vorschlagen.

Dieser Kandidatenvorschlag ist aus meiner Sicht mit diesem Amt nicht vereinbar, da Prof. Dreier Gedanken publiziert, die mit dem Grundgesetz nur schwer in Einklang zu bringen sind. Prof. Dreier zieht in Betracht, den Würdeschutz von Opfern und Tätern gegeneinander abzuwägen. Er hält Eingriffe in die Menschenwürde von potenziellen Verbrechern für diskutabel - wenn nach Ausschöpfung anderer Mittel nur auf diese Weise die Menschenwürde eines Verbrechensopfers bewart werden kann. Mit diesem Ansatz begibt sich Prof. Dreier in klaren Widerspruch zum bestehenden Recht, denn das Grundgesetz sieht für die Menschenwürde ausdrücklich keine Güterabwägung vor.

Das absolute Verbot der Folter ist ein wesentliches Schutzrecht, das direkt aus dem Recht auf Unverletzlichkeit der Menschenwürde abgeleitet wird. Das Folterverbot lässt im deutschen wie im internationalen Recht ausdrücklich keinerlei Ausnahmen und Abwägungsmöglichkeiten zu – nicht einmal bei einem Staatsnotstand. Eine Güterabwägung ist ganz bewusst ausgeschlossen.

Können Sie mit diesem Hintergrund die Kandidatur von Herrn Prof. Dreier als neuen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts wirklich weiterhin vertreten?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Albrecht,

ich halte Herrn Professor Dreier für einen ausgezeichneten Kandidaten für dieses Amt. Gleichzeitig bitte ich Sie um Verständnis, dass ich Personalfragen nicht öffentlich diskutieren werde. Im übrigen ist die Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgerichts Aufgabe der zuständigen Wahlausschüsse von Bundestag und Bundesrat.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries