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Frage von Caroline K. •

Frage an Brigitte Zypries von Caroline K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Bundesjustizministerin Zypries,

mit großer Sorge sehe ich die geplante Verschärfung des § 184ers in Deutschland !!

Meine Fragen:

1.) Weshalb ist die Kriminalisierung von sogenannter Jugendpornographie geplant, obwohl bei diesen Filmen - anders als bei abscheulicher Kinderpornographie - keinerlei Straftaten begangen worden sind ?
Diese Filme sind seit 1973 (Pornographiefreigabe in D) legal.
Also seit 35 Jahren !

2.) Ist Ihnen nicht bekannt, daß es ein großes Angebot an legaler "Jugend"-Pornographie aus den Niederlanden und Dänemark gibt, bzw. gab, welche auch in D eine sehr hohe Verbreitung hat(te) ?

3.) Nach dem lange überfälligem Verbot tatsächlicher KP in Dänemark 1980, bzw. den Niederlanden 1985, wurde die Mitwirkung in pornogr. Filmen/Magazinen in DK erst ab 15 ( § 234 ), bzw. in den NL erst ab 16 ( § 240 ) erlaubt.

Da bis Ende der 90er Jahre alle anderen europäischen Staaten eine niedrigere Schutzaltersgrenze hatten, z.B. ja D die noch gültige 14er, war und ist der Vertrieb/Verkauf dieser Filme ( in D ) völlig legal.

Zu erwähnen sei noch, daß gerade die Firma aus den NL sich gegen KP engagiert hat, zu einem Zeitpunkt, wo Justiz- und Innenminister ( bis Anfang der 80er Jahre ) der NL dieses Problem grob verharmlost haben,. bzw. dieses als Teil der Pressefreiheit ansahen. Wie Sie wissen, hat ja die NL leider als letztes nordeurop. Land Produktion und Vertrieb von KP unter Strafe gestellt !

Die Verbreitung der JP-Filme dürfte im sehr hohen 6-stelligen Bereich in D liegen. Die größten Firmen aus NL und DK waren jahrelang Marktführer. Ein Großteil der normalen Pornokonsumenten aus den 70er-90ern wird diese Filme haben. Teilweise sogar, ohne von der "Minderjährigkeit" der Darstellerinnen zu wissen.

Sollten also Besitz und Vertrieb in D unter Strafe gestellt werden, wird dies ein absolutes Eigentor im Kampf gegen richtige KP sein.

Auch erscheint mir keine juristische Verpflichtung zu bestehen, die EU Rahmenrichtlinie überhaupt umzusetzen.

MfG Caroline Kaiser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kaiser,

Sie beziehen sich auf den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie. Dieser Entwurf sieht unter anderem vor, die Strafvorschriften gegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften auf jugendpornographische Schriften zu erstrecken.

Damit sollen internationale Vorgaben, nämlich der Rahmenbeschluss der Europäischen Union, umgesetzt werden. Dieser Rahmenbeschluss ist im Übrigen bindend für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also auch für die Niederlande und Dänemark. Entgegen Ihrer Auffassung sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch verpflichtet, den Rahmenbeschluss umzusetzen.

Der Rahmenbeschluss hat unter anderem den Zweck, die Kinderpornographie zu bekämpfen (unter Kindern versteht er, wie schon das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, Personen unter achtzehn Jahren). Ich kann Ihrer Auffassung, dass die Strafbarkeit von Jugendpornographie ein "Eigentor" für die Bekämpfung von Kinderpornographie ist, auch nicht teilen. Im Gegenteil sehe ich zumindest den Vorteil für die Zukunft, dass Verbreitung, Erwerb und Besitz pornographischen Materials, bei dem zweifelhaft ist, ob es sich um Kinderpornographie handelt (weil nach dem äußeren Anschein nicht zweifelsfrei ist, ob es sich um unter oder knapp über vierzehnjährige Personen handelt) nunmehr eindeutig strafbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries