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Brigitte Zypries
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Frage von Joachim P. •

Frage an Brigitte Zypries von Joachim P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries,

In der gestrigen Sendung "hart aber fair" mit dem marktschreierischen Titel "jung, brutal und nicht von hier" haben Sie das Engagement von Özcan Mutlu (Bündnis 90/ Grüne) als beispielgebend gelobt. Das Lob gebe ich hiermit an Sie weiter und frage Sie, haben Sie nicht Politikern wie Roland Koch im Komplott mit den Medien durch die Übertragung der Verantwortung für den Justizvollzug vom Bund auf die Länder eine Steilvorlage für populistische Wahlkampagnen gegeben?, die Sie heute bedauern? Vor ein paar Wochen wurde in einer überbelegten Zelle einer deutschen Justizvollzugsanstalt ein Jungerwachsener gemeinschaftlich von Mithäftlingen gefoltert und ermordet. Gibt es die Fürsorgepflicht und ein Recht von Leitern/innen in Haftanstalten, Richtern/innen, Staatsanwälten/innen, Rechtsanwälten/innen, die gerichtliche Hafteinweisung eines Untersuchungshäftlings bzw. eines rechtskräftig Verurteilten auszusetzen, wenn die Bedingungen in den Justizvollzugsanstalten durch Organisationsverschulden der Landesregierungen die Maßgaben des Justizvollzugsgesetzes für Chancen der Inhaftierten auf gesetzestreue Wiedereingliederung in den zivilen Alltag unserer Gesellschaft zu gefährden drohen?

Mit freundlichem Gruß
Ihr Joachim Petrick

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Petrick,

die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug ist nach langen Diskussionen auf den ausdrücklichen Wunsch der Länder in deren Kompetenz übergegangen. Es war Teil des Gesmatpakets "Föderalismus I" und nicht mein Anliegen. Allerdings sehe ich keine Gefährdung der Resozialisierung der Strafgefangenen dadurch, zumal auch schon vor dem Kompetenzübergang die Vollstreckungspraxis der einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich war.

Überbelegte Gefängnisse sind in der Tat ein Problem - sie waren es aber auch schon vor dem Kompetenzübergang. Zu diesem Themenkomplex existiert daher eine umfassende obergerichtliche Rechtsprechung, die ziemlich genau regelt, welche Bedingungen im Strafvollzug für den Gefangenen zumutbar sind und welche nicht. Der Kompetenzübergang auf die Länder wird deshalb für die Strafgefangenen keine negativen Auswirkungen haben.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries