Frage an Brigitte Zypries von Martin G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
kürzlich hat der Bundesgerichtshof zum wiederholten Male eine Maßnahme der Generalbundesanwältin Monika Harms im sogenannten Kampf gegen den Terrorismus für rechtswidrig erklärt.
Wann dürfen wir mit einer Ablösung von Frau Harms rechnen, die durch ihren erneuten Rechtsbruch wieder einmal ihre Untauglichkeit für das Amt der Generalbundesanwältin unter Beweis gestellt hat?
Es kann doch nicht sein, dass Frau Harms quasi einen Freifahrtschein für Repressionen aller Art besitzt, wenn die von ihr verhängten Maßnahmen allenfalls nachträglich für unzulässig erklärt werden und sie keine weiteren Konsequenzen zu erwarten hat.
Ich fühle mich sichtlich unwohl bei dem Gedanken, der Willkür einer Generalbundesanwältin ausgeliefert zu sein, die sich - sei es bewusst oder unbewusst - über geltendes Recht hinwegsetzt, ohne mit ernsthaften Konsequenzen rechnen zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gorges
Sehr geehrter Herr Gorges,
die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die in den vergangenen Monaten ergangen sind, gegeben keinen Anlass zu personellen Konsequenzen. Gegenstand der Entscheidungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, die in den vergangenen Wochen auf öffentliches Interesse gestoßen sind und auf die sich Ihre Anfrage bezieht, sind Maßnahmen, die der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs angeordnet hatte. Auch wenn die Maßnahmen auf Antrag der Bundesanwaltschaft erlassen wurden, zeigt die Anordnung durch den unabhängigen Ermittlungsrichter, dass von rechtlich unvertretbaren oder gar willkürlichen Maßnahmen nicht die Rede sein kann.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries